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Auszug - Bebauungsplan Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg), hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1539/16 Bebauungsplan Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg),
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Holtfester erklärt sich für befangen und verlässt den Raum.

 

Bericht:

Herr Weber bittet darum, Herrn Witt von der Firma Bartels-Langness das Wort zu übergeben.

Bürgervorsteher Sela begrüßt als Gast Herrn Witt und übergibt ihm das Wort.

 

Herr Witt erklärt, er wolle die Diskussion des Bau- und Planungsausschusses aufgreifen, um noch offene Fragen hinreichend zu beantworten. Zunächst bezieht Herr Witt sich auf die Problematik bzgl. der Emission. Er erklärt, dass hier Messgeräte installiert wurden und ein Schallgutachten, welches in das B-Plan-Verfahren mit eingeflossen ist, erstellt wurde. Auch würden die Schlussfolgerungen aus dem Schallgutachten in den städtebaulichen Vertrag mit einfließen. Die Firma Bartels-Langeness werde sich selbstverständlich an die Vorgaben halten. Ein Austausch der technischen Anlagen werde jedoch aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit erst im Zuge der Umbaumaßnahmen erfolgen.

Herr Witt bestätigt, dass eine 8 m breite Zuwegung auf dem eigenen Grundstück geplant sei. Die geplante Breite von 8 m sei jedoch als maximaler Spielraum anzusehen. Die Zuwegung solle nur als Fuß- und Radweg genutzt werden. Jedoch müsste sie auch als Zuwegung für Rettungswagen dienen können. Diese müsste in diesem Fall für den Begegnungsverkehr geeignet sein, was eine Breite von 5,5 m notwendig mache. Rechne man die Entwässerungsflächen hinzu, habe die Straße eine Breite von etwa 7 Metern. Durch eine entsprechende Abpollerung am Wendehammer in der Riga Straße und einer weiteren auf dem Grundstück des Einzelhandels, werde die Zuwegung nicht durch Pkw oder LkW befahrbar sein.

Zudem geht Herr Witt auf die Problematik "Pylon" ein. Er erklärt, dass am heutigen Nachmittage eine Einigung mit dem Bauamt und dem Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses erzielt wurde. Die Firma Bartels-Langeness habe ihren Antrag auf Errichtung eines Pylons zurück gezogen.

 

Frau Weise erklärt, dass sie im Zuge der Verhandlungen am heutigen Nachmittag einen neuen Beschlussvorschlag erarbeitet habe, diesen wolle sie nun gerne austeilen.

 

Herr Sela befürwortet dies. Frau Weise teilt den neuen Beschlussvorschlag aus.

 

Frau Weise bezieht sich auf die geplante Zuwegung und erklärt, dass die ausschließliche Nutzung der Zuwegung durch Fußgänger und Radfahrer im städtebaulichen Vertrag verankert werden.

Daraufhin geht sie auf den zweiten Teil des neuen Beschlussvorschlages ein. Sie erklärt, dass die Stadt nicht an der Zulässigkeit des Pylons festhalte. Die für einen Pylon vorgesehene Fläche wird aus der Planzeichnung gelöscht. Die Begründung ist entsprechend anzupassen. Des Weiteren geht sie darauf ein, dass als Ersatz für den entfallenden Pylon, zwei Werbestelen mit einer Höhe von 9 m und einer Breite von 2,2 m festgesetzt werden sollten. Die Standorte hierfür sollen die Grünflächen am Ostring und am Rettiner Weg sein.

Aus formellen Gründen müsse für die Änderungen eine verkürzte öffentliche Auslegung von 14 Tagen erfolgen. Frau Weise macht darauf aufmerksam, dass nur zu den Änderungen Widerspruch eingelegt werden könne.

Sie erklärt, dass der Satzungsbeschluss dann in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und der Stadtverordnetenversammlung gefasst werden könne.

 

Herr Weber berichtet anhand der Vorlage und verliest den neuen Beschlussvorschlag.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Reichert ist erfreut über den Rückzug des Antrages auf Errichtung eines Pylons.

 

Herr Dr. Böckenhauer ist ebenfalls über den Rückzug des Antrages erfreut und macht deutlich, dass dies schon während der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses hätte erfolgen können. Er hinterfragt, ob neben dem neuen Beschlussvorschlag die übrigen Punkte des alten Beschlussvorschlages beschlossen werden können. Andernfalls mache die Stadtverordnetenversammlung seiner Ansicht nach einen Rückschritt, da bei der heutigen Sitzung kein Satzungsbeschluss gefasst werde.

 

Frau Weise erklärt, dass die Stadt Neustadt in Holstein üblicherweise die Abwägungs- und Satzungsbeschlüsse in einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung fasse. Dies könne jedoch auch in unterschiedlichen Sitzungen geschehen. In der heutigen Sitzung werde ein Großteil des Abwägungsbeschlusses gefasst. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.10.2016 werde dann nach Durchführung der verkürzten Auslegung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den werbeanlagenbetreffenden Teil gefasst.

Frau Weise ergänzt, dass das Planungsbüro in die Begründung zum B-Plan geschrieben habe- „…Am Boden brütende Arten sind wegen der Lage zum angrenzenden Wildgehege ausgeschlossen.“- Dieser Satz werde selbstverständlich aus der Begründung entfernt.

 

Frau Gizas bedankt sich bei Herrn Witt für die konstruktive Mitarbeit. Ein Großteil der SPD-Fraktion habe den Pylon ebenfalls nicht gewollt. Der geschilderte Vorschlag über die Errichtung von Werbestelen werde von der SPD-Fraktion mitgetragen.

 

 

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Beschluss:

Bebauungsplan Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg),

hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 für das Gebiet „Erweiterung des Einzelhandels-standortes am Rettiner Weg“ hat in der Zeit vom 31.03.2016 bis zum 02.05.2016 öffentlich ausgelegen. Die während dieser Frist abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung mit folgenden Änderungen ergibt:

 

In den Ziffern II.12 (Bürger 2) bis II.19 (Bürger 9) wird die Abwägung zur Zulässigkeit des Pylons folgendermaßen gefasst:

„Die Ausführungen werden beachtet. Die Stadt Neustadt i.H. hält nicht an der Zulässigkeit des Pylons fest. Die für einen Pylon vorgesehene Fläche wird aus der Planzeichnung gelöscht. Die textlichen Festsetzungen sind wie folgt zu ändern: Die Ziff. 8.3(1) entfällt; in den Ziff. 8.3(2) und 8.3(3) werden die Worte „abgesehen von dem Pylon (s. Abs. 1)“ gestrichen. Die Begründung ist entsprechend anzupassen.

Als Ersatz für den entfallenden Pylon werden straßenbegleitend auf den Grünflächen am Ostring und am Rettiner Weg zwei Standorte für je eine Werbestele von 9,00 m Höhe und 2,20 m Breite festgesetzt.“

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

 

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