Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1536/16  

 
 
Betreff: Weiteres Vorgehen in Bezug auf die Windparkgesellschaften
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr StruckAktenzeichen:121-830-001
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Beteiligt:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte   
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
27.06.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zustimmung
21.07.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Bereits im September des vergangenen Jahres wurde die Werkleiterin der Stadtwerke Neustadt in Holstein als Vertreterin der Stadt Neustadt in Holstein in den Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Windpark GmbH & Co.KG und der Stadtwerke Windpark Betriebs GmbH mit Beschluss des Hauptausschusses von 16.09.2015 beauftragt, die notwendigen Schritte für das Ausscheiden aus den Gesellschaften in die Wege zu leiten. Geplant war die Veräußerung der städtischen Anteile (VO/1370/15).

Mittlerweile sind auch die vorgenannten Gesellschaften zu dem Ergebnis gekommen, dass sie den jeweiligen Gesellschaftszweck nicht erfüllen können.

 

Auf den Gesellschafterversammlungen am 21. März 2016 wurde daher beschlossen,

 

  • die Gesellschaften mit Ablauf des 21. März 2016 aufzulösen – Beschluss: einstimmig.

 

  • die bisherigen Geschäftsführer mit den bestehenden Vertretungsbefugnissen zu Liquidatoren zu bestellen – Beschluss: einstimmig.

 

  • Geschäftsjahr im Liquidationszeitraum ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr im Liquidationszeitraum ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr im Liquidationszeitraum ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Es beginnt am 22. März 2016 und endet am 31.12.2016Beschluss: einstimmig.

 

  • Zum Prüfer der Liquidationseröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 wird die DPRT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 25462 Rellingen, bestellt. – Beschluss: einstimmig bei einer Enthaltung.

 

  • Die nach § 155 Abs. 2 HGB vorgesehene vorläufige Verteilung des während der Liquidation entbehrlichen Geldes soll nicht erfolgen – Beschluss: einstimmig.

 

  • Die Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach Beendigung der Liquidation durch den Gesellschafter, den Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. –VSHEW- in Reinbek, verwahrt, der seine Bereitschaft dazu erklärt hat.  – Beschluss: einstimmig.

 

Die entsprechenden Beschlüsse der Aufsichtsräte wurden bereits in den Sitzungen am 06. Januar 2016 gefasst.

 

An beiden Gesellschaften sind die Stadtwerke Neustadt in Holstein seit Juni 2012 mit jeweils 9 % bzw. 17.727 € und 2.273 € beteiligt. Das eingebrachte Stammkapital an beiden Gesellschaften dürfte sich durch die laufende Geschäftsführung und die Auflösung der Gesellschaften zum 31. Dezember 2016 verbraucht haben.

 

Die Auflösung der Gesellschaften wurden der Kommunalaufsicht gem. § 108 GO angezeigt. Die Zustimmung bzw. Genehmigung zur Auflösung von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen ist gem. § 28 Nr. 17 GO eine vorbehaltene Aufgabe der Stadtverordneten-versammlung

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Auflösungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Windpark GmbH & Co.KG und der Stadtwerke Windpark Betriebs GmbH von 21. März 2016 werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

 


Anlage/n:

keine