Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1569/16  

 
 
Betreff: 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 (Windmühlenberg / Spaltsberg),
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
07.07.2016      ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
21.07.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 hat in der Zeit vom 13.05.2016 bis zum 13.06.2016 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 29.04.2016 bis 01.06.2016 beteiligt. Die während dieser Frist eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses von der Stadtverordnetenversammlung abzuwägen.

 


Beschlussvorschlag:

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)  berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

1. Kreis Ostholstein vom 30.05.15:

Die Präambel wird entsprechend ergänzt.

 

b)  teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

1. Stadtwerke vom 26.05.2016:

Die vorhandenen privaten Entwässerungsleitungen auf den privaten Grundstücken sind nicht öffentlich-rechtlich (Baulast) abgesichert. Es wird in der Begründung auf diese Leitungen hingewiesen. An der überbaubaren Grundstücksfläche wird festgehalten, da die entsprechenden Leitungen nicht öffentlich-rechtlich abgesichert und eventuelle private Rechte Dritter nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind

 

c)  nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

1. Bürger 1 anlässlich der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 29.02.2016:

Die textliche Festsetzung Ziff. 3.2 (Unzulässigkeit von spiegelnden Materialien zur Dacheindeckung) bleibt bestehen, da spiegelnde Dacheindeckungen im gesamten Stadtgebiet nicht üblich sind und diese gesamtstädtische Gestaltungsleitlinie nicht durchbrochen werden soll. Auch nicht spiegelnde Materialien können langlebig sein.

 

2. Bürger 2 anlässlich der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 29.02.2016:

An der I-Geschossigkeit und den festgesetzten Trauf- und Firsthöhen wird festgehalten, da sich eine II-Geschossigkeit und größere Trauf- und Firsthöhen nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen würden.

 

3. Bürger 3 vom 09.06.16:

Die Nachverdichtung (Erhöhung der GRZ und Ausweitung der Baugrenzen) liegt nicht nur im Interesse eines einzelnen Eigentümers, sondern auch im öffentlichen Interesse. Durch die Beibehaltung der I-Geschossigkeit, die moderate Anhebung der GRZ und eine städtebaulich angemessene Ausdehnung der Baugrenzen (Orientierung an der westlich angrenzenden Baugrenze) ist ein harmonisches Einfügen gewährleistet und die Nachbarschaft wird nicht unverhältnismäßig belastet. Durch die (erstmalige) Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen wird eine bisher zulässige aber unmaßstäbliche vertikale Entwicklung einer Bebauung verhindert.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 für das Gebiet Windmühlenberg / Spaltsberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Des Beschluss der Änderung des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

  

 


Anlage/n:

Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 (Planzeichnung und Text)

Entwurf der Begründung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 33

Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 (Planzeichnung und Text) (573 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf der Begründung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 (402 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen (633 KB)