Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 21.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3     Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 3.1  
AMEOS      
Ö 3.2  
folklore festival 2016      
Ö 4     Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 4.1  
Neubürgertasche      
Ö 4.2  
Leitung der Jacob-Lienau-Schule      
Ö 4.3  
Baulärm in Pelzerhaken      
Ö 5  
Bericht über die Umsetzung der Beschlüsse der Sitzung vom 28.04.2016      
Ö 6  
Niederschrift der Sitzung vom 28.04.2016  
SI/1230/16  
Ö 7  
Verabschiedung der ehemaligen Mitglieder und Vorstellung der neu gewählten Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
VO/1554/16  
Ö 8  
Übersicht der im Jahr 2015 angenommenen Spenden gem. § 76 Abs. 4 GO (Bericht StvV: Bürgermeisterin Dr. Batscheider)  
VO/1586/16  
Ö 9  
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 15.000 € (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/1581/16  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Künftige Nutzungsstruktur Hafenwestseite - Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes
Enthält Anlagen
/1416/15-1-1  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 89 (Eutiner Straße), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1541/16  
Ö 12  
33. Änderung des F-Planes (Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg), hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1540/16  
Ö 13  
Bebauungsplan Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1539/16  
Ö 14  
Stellungnahme der Stadt Neustadt zum Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet "Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin"
Enthält Anlagen
VO/1546/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Zum Entwurf des Managementplanes für das FFH-Gebiet „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ soll an das LLUR folgende Stellungnahme abgegeben werden:

 

  1. Nicht die gesamten Rettiner Wiesen waren gem. der historischen Karte einst ein Strandsee, sondern nur eine Teilfläche davon. Eine Wiederherstellung der sog. Lagune kann nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Ortsteile Pelzerhaken und Rettin sowie die hinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen durch einen erhöhten Wasserstand in den Rettiner Wiesen nicht beeinträchtigt werden können. Die Machbarkeit der Wiederherstellung einer Lagune ist anhand eines fachlich fundierten und nachvollziehbaren hydrogeologischen Gutachtens für den gesamten sogenannten Schwemmlandkegel einschließlich der bebauten Teile auszuarbeiten.

 

  1. Dass der Managementplan nur behördenverbindlich ist, sollte anhand der entsprechenden Rechtsgrundlage verdeutlicht werden.

 

  1. Die Aussage „durch den Tourismus sind heute alle Dünen zerstört oder verfälscht“ ist eine Einzelmeinung und so nicht haltbar. Würde die Aussage zutreffen, wäre der Dünengürtel wohl nicht Teil des FFH-Gebietes.

 

  1. Für den Wohnmobilstandort in Rettin ist neben der F-Plan-Änderung die Aufstellung eines B-Planes und die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsvorprüfung beschlossen worden. Der Auftrag zur Durchführung der notwendigen Arbeiten wurde an ein Landschaftsplanungsbüro vergeben.

 

  1. Der Sachverhalt bezüglich des Horchturmes ist unzutreffend dargestellt. Eine touristische Umnutzung des Horchturmes soll nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Eine FFH-gebietsverträgliche Wiedernutzbarmachung des Horchturmes muss zulässig sein, um die bauliche Unterhaltung des Gebäudes wirtschaftlich zu sichern. Es wird eine entsprechende Korrektur gefordert.

 

  1. Eine Entsiegelung des asphaltierten Weges Promenade/Horchturm sowie der Flächen um den Horchturm, steht in keinem Zusammenhang mit den Entwicklungszielen des Gebietes und ist wirtschaftlich unzumutbar.

 

  1. Es ist richtig, dass bei der Vorbereitung zur touristischen Nutzung im Sommerhalbjahr der Strand von der Stadt Neustadt in Holstein im Frühjahr „instandgesetzt“ wird. Dabei wird der Strand im FFH-Gebiet aber nur grob gesäubert und mit einem Radlader grob planiert. Die Campingplatzbetreiber sind daran nicht beteiligt. Die Behauptung, dass das Dünenprofil dabei verändert wird und ein Abtrag von Kies und Sandmaterial erfolgt, das vom Ufer bis an die Dünen hochgeschoben wird, ist falsch.

 

  1. Infolge des Sturmes „Daisy“ am 10.01.2010 waren beidseitig des alten Deckwerkes vor dem Leuchtturm erhebliche Dünenabträge entstanden. Um die vorhandene touristische Infrastruktur im Bereich des Leuchtturmes am „Pelzerhaken“ zu sichern, waren Küstenschutzmaßnahmen erforderlich, die vom LKN und der UNB genehmigt wurden. Dabei wurde vor dem „Pelzerhaken“ der wasserseitige Dünenbereich auf einer Gesamtlänge von 365 m durch ein Steindeckwerk, das mit Sand verfüllt und mit Strandhafer bepflanzt wurde, verstärkt. Die Behauptung, dass auf 95 % der FFH-Gebietslänge Sand vom Strand an die Düne geschoben und der Dünenkopf planiert wurde ist nicht zutreffend.

 

  1. Wir weisen darauf hin, dass die Steilküste und einzelne Dünenabschnitte insbesondere zwischen Strandsauna und Rettin künstlich aufgeschüttete Wälle sind, die teilweise aus Bauschutt (z. B. U-Boot Bunker) bestehen.

 

  1. Auch die Bezeichnung der „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ als wichtiges Ausreitgebiet ist überzogen. Unklar bleibt weiterhin, was mit Fahren im FFH-Gebiet gemeint ist.

 

  1. Beim Schaarwald von starker Erholungsnutzung zu sprechen ist ebenfalls überzogen. Mountainbiking ist dort wegen der großen Reliefenergie kaum möglich. Im östlichen Teil des Schaarwaldes gibt es lediglich einen Trampelpfad, der parallel zum Schaarweg verläuft.

 

  1. Für die später möglicherweise wieder vernässten Flächen der Lagune fordert die Stadt Neustadt in Holstein eine materielle oder immaterielle Entschädigung für die wegfallenden Pachteinnahmen.

 

  1. Aus Sicht der Stadt Neustadt ist nicht verständlich, weshalb die Herstellung der Lagune vordringlich auf den öffentlichen Flächen erfolgen soll. Vielmehr sollten die von der Höhenlage geeignetsten Flächen ausgewählt werden.

 

  1. Die seeseitige Einzäunung der Dünen hat sich in den letzten Jahren nicht bewährt, da sie bereits bei mittleren Hochwasserständen weggespült und damit unbrauchbar wird. Das wieder Aufstellen der Einzäunungen ist auf Grund der Länge der Dünenabschnitte personell kaum zu leisten.

 

  1. Im Bereich der DLRG-Wachtstationen sind beidseits auch Sanddornbestände zurück zu schneiden, damit eine Beobachtung der Badegäste möglich ist.

 

  1. Bei dem angeblich aktuell festgestellten Wachtelkönig stellt sich die Frage nach der Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit des Kartierungsergebnisses.

 

  1. Der Campingplatz „An der Düne“ genießt auf Grund einer älteren bestehenden Genehmigung Bestandsschutz. Ähnlich attraktive Lagen für die Umsiedlung des Campingplatzes (Alternativstandorte) stehen im Stadtgebiet der Stadt Neustadt in Holstein nicht zur Verfügung. Eine Verlagerung wäre auch wirtschaftlich nicht zumutbar.

 

  1. Eine weitere Einschränkung der touristischen Nutzung der Küstenabschnitte, durch Zulassen der natürlichen Küstendynamik, ist für die Stadt Neustadt in Holstein nicht hinnehmbar. Die Stadt lebt auch vom Tourismus und braucht deshalb einen nutzbaren Strand. Deshalb spricht sich die Stadt Neustadt auch gegen die vorgesehene Verlagerung der Bootsliegeplätze, das Eingrenzen des Surfens und die Verlegung des Hundestrandes aus. Auch eine Reduzierung der Anzahl der Strandzugänge ist aus touristischer Sicht abzulehnen. Die Stranddurchgänge werden auch für den Abtransport des angespülten Schlicks benötigt.

 

  1. Auch eine abschnittsweise Strandsperrung von Mitte April bis Mitte September, um einen potentiellen Brutplatz für Bodenbrüter zu schaffen, ist nicht realistisch, da für die Stadt unter touristischen Aspekten, ganzjährig offene Strände für Spaziergänge am Meeresstrand sehr wichtig sind.

 

  1. Außerhalb des FFH-Gebietes muss eine Entwicklung touristischer Infrastruktur möglich sein, wenn die Erhaltungsziele des Gebietes nicht beeinträchtigt werden.

 

  1. Die vorhandene touristische Infrastruktur innerhalb des FFH-Gebietes muss erhalten bleiben.

 

 

 

   
    31.05.2016 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Zum Entwurf des Managementplanes für das FFH-Gebiet „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ soll an das LLUR folgende Stellungnahme abgegeben werden:

 

  1. Nicht die gesamten Rettiner Wiesen waren gem. der historischen Karte einst ein Strandsee, sondern nur eine Teilfläche davon. Eine Wiederherstellung der sog. Lagune kann nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Ortsteile Pelzerhaken und Rettin sowie die hinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen durch einen erhöhten Wasserstand in den Rettiner Wiesen nicht beeinträchtigt werden können. Die Machbarkeit der Wiederherstellung einer Lagune ist anhand eines fachlich fundierten und nachvollziehbaren hydrogeologischen Gutachtens für den gesamten sogenannten Schwemmlandkegel einschließlich der bebauten Teile auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 2Enthaltung: 0

 

  1. Dass der Managementplan nur behördenverbindlich ist, sollte anhand der entsprechenden Rechtsgrundlage verdeutlicht werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Die Aussage „durch den Tourismus sind heute alle Dünen zerstört oder verfälscht“ ist eine Einzelmeinung und so nicht haltbar.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Für den Wohnmobilstandort in Rettin ist neben der F-Plan-Änderung die Aufstellung eines B-Planes und die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsvorprüfung beschlossen worden. Der Auftrag zur Durchführung der notwendigen Arbeiten wurde an ein Landschaftsplanungsbüro vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Der Sachverhalt bezüglich des Horchturmes ist unzutreffend dargestellt. Eine touristische Umnutzung des Horchturmes soll nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Eine FFH-gebietsverträgliche Wiedernutzbarmachung des Horchturmes muss zulässig sein, um die bauliche Unterhaltung des Gebäudes wirtschaftlich zu sichern. Es wird eine entsprechende Korrektur gefordert.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 1Enthaltung: 1

 

  1. Eine Entsiegelung des asphaltierten Weges Promenade/Horchturm sowie der Flächen um den Horchturm, steht in keinem Zusammenhang mit den Entwicklungszielen des Gebietes und ist wirtschaftlich unzumutbar.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 1Enthaltung: 0

 

  1. Es ist richtig, dass bei der Vorbereitung zur touristischen Nutzung im Sommerhalbjahr der Strand von der Stadt Neustadt in Holstein im Frühjahr „instandgesetzt“ wird. Dabei wird der Strand im FFH-Gebiet aber nur grob gesäubert und mit einem Radlader grob planiert. Die Campingplatzbetreiber sind daran nicht beteiligt. Die Behauptung, dass das Dünenprofil dabei verändert wird und ein Abtrag von Kies und Sandmaterial erfolgt, das vom Ufer bis an die Dünen hochgeschoben wird, ist falsch.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 1

 

  1. Infolge des Sturmes „Daisy“ am 10.01.2010 waren beidseitig des alten Deckwerkes vor dem Leuchtturm erhebliche Dünenabträge entstanden. Um die vorhandene touristische Infrastruktur im Bereich des Leuchtturmes am „Pelzerhaken“ zu sichern, waren Küstenschutzmaßnahmen erforderlich, die vom LKN und der UNB genehmigt wurden. Dabei wurde vor dem „Pelzerhaken“ der wasserseitige Dünenbereich auf einer Gesamtlänge von 365 m durch ein Steindeckwerk, das mit Sand verfüllt und mit Strandhafer bepflanzt wurde, verstärkt. Die Behauptung, dass auf 95 % der FFH-Gebietslänge Sand vom Strand an die Düne geschoben und der Dünenkopf planiert wurde ist nicht zutreffend.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Wir weisen darauf hin, dass die Steilküste und einzelne Dünenabschnitte insbesondere zwischen Strandsauna und Rettin künstlich aufgeschüttete Wälle sind, die teilweise aus Bauschutt (z. B. U-Boot Bunker) bestehen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Auch die Bezeichnung der „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ als wichtiges Ausreitgebiet ist überzogen. Unklar bleibt weiterhin, was mit Fahren im FFH-Gebiet gemeint ist.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Beim Schaarwald von starker Erholungsnutzung zu sprechen ist ebenfalls überzogen. Mountainbiking ist dort wegen der großen Reliefenergie kaum möglich. Im östlichen Teil des Schaarwaldes gibt es lediglich einen Trampelpfad, der parallel zum Schaarweg verläuft.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Für die später möglicherweise wieder vernässten Flächen der Lagune fordert die Stadt Neustadt in Holstein eine materielle oder immaterielle Entschädigung für die wegfallenden Pachteinnahmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 1Enthaltung: 1

 

  1. Aus Sicht der Stadt Neustadt ist nicht verständlich, weshalb die Herstellung der Lagune vordringlich auf den öffentlichen Flächen erfolgen soll. Vielmehr sollten die von der Höhenlage geeignetsten Flächen ausgewählt werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Die seeseitige Einzäunung der Dünen hat sich in den letzten Jahren nicht bewährt, da sie bereits bei mittleren Hochwasserständen weggespült und damit unbrauchbar wird.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Im Bereich der DLRG-Wachtstationen sind beidseits auch Sanddornbestände zurück zu schneiden, damit eine Beobachtung der Badegäste möglich ist.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Bei dem angeblich aktuell festgestellten Wachtelkönig stellt sich die Frage nach der Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit des Kartierungsergebnisses.

Abstimmungsergebnis:

        Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 2

 

  1. Der Campingplatz „An der Düne“ genießt auf Grund einer älteren bestehenden Genehmigung Bestandsschutz. Ähnlich attraktive Lagen für die Umsiedlung des Campingplatzes (Alternativstandorte) stehen im Stadtgebiet der Stadt Neustadt in Holstein nicht zur Verfügung. Eine Verlagerung wäre auch wirtschaftlich nicht zumutbar.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Eine weitere Einschränkung der touristischen Nutzung der Küstenabschnitte, durch Zulassen der natürlichen Küstendynamik, ist für die Stadt Neustadt in Holstein nicht hinnehmbar. Die Stadt lebt auch vom Tourismus und braucht deshalb einen nutzbaren Strand. Deshalb spricht sich die Stadt Neustadt auch gegen die vorgesehene Verlagerung der Bootsliegeplätze, das Eingrenzen des Surfens und die Verlegung des Hundestrandes aus. Auch eine Reduzierung der Anzahl der Strandzugänge ist aus touristischer Sicht abzulehnen. Die Stranddurchgänge werden auch als Rettungswege benötigt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Auch eine abschnittsweise Strandsperrung von Mitte April bis Mitte September, um einen potentiellen Brutplatz für Bodenbrüter zu schaffen, ist nicht realistisch, da für die Stadt unter touristischen Aspekten, ganzjährig offene Strände für Spaziergänge am Meeresstrand sehr wichtig sind.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Außerhalb des FFH-Gebietes muss eine Entwicklung touristischer Infrastruktur möglich sein, wenn die Erhaltungsziele des Gebietes nicht beeinträchtigt werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Die vorhandene touristische Infrastruktur innerhalb des FFH-Gebietes muss erhalten bleiben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

        Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

  1. Der Managementplan soll sich ausschließlich auf das FFH-Gebiet beziehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen: 1Enthaltung: 3

 

  1. Der Plan berücksichtigt aus Sicht der Stadt Neustadt in Holstein zu einseitig Naturschutzbelange und findet nicht den erforderlichen Kompromiss zwischen Naturschutz und wirtschaftlich/touristischen Belangen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

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Seite 1

 

 

 

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    16.06.2016 - Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Zum Entwurf des Managementplanes für das FFH-Gebiet „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ soll an das LLUR folgende Stellungnahme abgegeben werden:

 

  1. Nicht die gesamten Rettiner Wiesen waren gem. der historischen Karte einst ein Strandsee, sondern nur eine Teilfläche davon. Eine eventuelle Wiederherstellung der sog. Lagune könnte dann nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Ortsteile Pelzerhaken und Rettin sowie die hinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen durch einen erhöhten Wasserstand in den Rettiner Wiesen nicht beeinträchtigt werden können. Die Machbarkeit der Wiederherstellung einer Lagune ist anhand eines fachlich fundierten und nachvollziehbaren hydrogeologischen Gutachtens für den gesamten sogenannten Schwemmlandkegel einschließlich der bebauten Teile auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen: 2Enthaltung1

 

  1. Dass der Managementplan nur behördenverbindlich ist, sollte anhand der entsprechenden Rechtsgrundlage verdeutlicht werden. Private Eigentümer dürfen nicht gezwungen werden, die Maßnahmen des LLUR umsetzen zu müssen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6Nein-Stimmen: 0Enthaltung2

 

  1. Die Aussage „durch den Tourismus sind heute alle Dünen zerstört oder verfälscht“ ist eine Einzelmeinung und so nicht haltbar. Würde die Aussage zutreffen, wäre der Dünengürtel wohl nicht Teil des FFH-Gebietes.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

  1. Für den Wohnmobilstandort in Rettin ist neben der F-Plan-Änderung die Aufstellung eines B-Planes und die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsvorprüfung beschlossen worden. Der Auftrag zur Durchführung der notwendigen Arbeiten wurde an ein Landschaftsplanungsbüro vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

  1. Der Sachverhalt bezüglich des Horchturmes ist unzutreffend dargestellt. Eine touristische Umnutzung des Horchturmes soll nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Eine FFH-gebietsverträgliche Wiedernutzbarmachung des Horchturmes muss zulässig sein, um die bauliche Unterhaltung des Gebäudes wirtschaftlich zu sichern. Es wird eine entsprechende Korrektur gefordert.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6Nein-Stimmen: 1Enthaltung1

 

  1. Eine Entsiegelung des asphaltierten Weges Promenade/Horchturm sowie der Flächen um den Horchturm, steht in keinem Zusammenhang mit den Entwicklungszielen des Gebietes und ist wirtschaftlich unzumutbar.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 1Enthaltung0

 

  1. Es ist richtig, dass bei der Vorbereitung zur touristischen Nutzung im Sommerhalbjahr der Strand von der Stadt Neustadt in Holstein im Frühjahr „instandgesetzt“ wird. Dabei wird der Strand im FFH-Gebiet aber nur grob gesäubert und mit einem Radlader grob planiert. Die Campingplatzbetreiber sind daran nicht beteiligt. Die Behauptung, dass das Dünenprofil dabei verändert wird und ein Abtrag von Kies und Sandmaterial erfolgt, das vom Ufer bis an die Dünen hochgeschoben wird, ist falsch.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 1Enthaltung0

 

  1. Infolge des Sturmes „Daisy“ am 10.01.2010 waren beidseitig des alten Deckwerkes vor dem Leuchtturm erhebliche Dünenabträge entstanden. Um die vorhandene touristische Infrastruktur im Bereich des Leuchtturmes am „Pelzerhaken“ zu sichern, waren Küstenschutzmaßnahmen erforderlich, die vom LKN und der UNB genehmigt wurden. Dabei wurde vor dem „Pelzerhaken“ der wasserseitige Dünenbereich auf einer Gesamtlänge von 365 m durch ein Steindeckwerk, das mit Sand verfüllt und mit Strandhafer bepflanzt wurde, verstärkt. Die Behauptung, dass auf 95 % der FFH-Gebietslänge Sand vom Strand an die Düne geschoben und der Dünenkopf planiert wurde ist nicht zutreffend.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

  1. Wir weisen darauf hin, dass die Steilküste und einzelne Dünenabschnitte insbesondere zwischen Strandsauna und Rettin künstlich aufgeschüttete Wälle sind, die teilweise aus Bauschutt (z. B. U-Boot Bunker) bestehen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 0Enthaltung1

 

  1. Auch die Bezeichnung der „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ als wichtiges Ausreitgebiet ist überzogen. Unklar bleibt weiterhin, was mit Fahren im FFH-Gebiet gemeint ist.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

  1. Beim Schaarwald von starker Erholungsnutzung zu sprechen ist ebenfalls überzogen. Mountainbiking ist dort wegen der großen Reliefenergie kaum möglich. Im östlichen Teil des Schaarwaldes gibt es lediglich einen Trampelpfad, der parallel zum Schaarweg verläuft.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

  1. Für die später möglicherweise wieder vernässten Flächen der Lagune fordert die Stadt Neustadt in Holstein eine materielle oder immaterielle Entschädigung für die wegfallenden Pachteinnahmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6Nein-Stimmen: 1Enthaltung1

 

  1. Aus Sicht der Stadt Neustadt ist nicht verständlich, weshalb die Herstellung der Lagune vordringlich auf den öffentlichen Flächen erfolgen soll. Vielmehr sollten die von der Höhenlage geeignetsten Flächen ausgewählt werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 6Nein-Stimmen: 1Enthaltung1

 

  1. Die seeseitige Einzäunung der Dünen hat sich in den letzten Jahren nicht bewährt, da sie bereits bei mittleren Hochwasserständen weggespült und damit unbrauchbar wird. Das wieder Aufstellen der Einzäunungen ist auf Grund der Länge der Dünenabschnitte personell kaum zu leisten.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

  1. Im Bereich der DLRG-Wachtstationen sind beidseits auch Sanddornbestände zurück zu schneiden, damit eine Beobachtung der Badegäste möglich ist.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

  1. Bei dem angeblich aktuell festgestellten Wachtelkönig stellt sich die Frage nach der Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit des Kartierungsergebnisses.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen: 2Enthaltung1

 

  1. Der Campingplatz „An der Düne“ genießt auf Grund einer älteren bestehenden Genehmigung Bestandsschutz. Ähnlich attraktive Lagen für die Umsiedlung des Campingplatzes (Alternativstandorte) stehen im Stadtgebiet der Stadt Neustadt in Holstein nicht zur Verfügung. Eine Verlagerung wäre auch wirtschaftlich nicht zumutbar.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

  1. Eine weitere Einschränkung der touristischen Nutzung der Küstenabschnitte, durch Zulassen der natürlichen Küstendynamik, ist für die Stadt Neustadt in Holstein nicht hinnehmbar. Die Stadt lebt auch vom Tourismus und braucht deshalb einen nutzbaren Strand. Deshalb spricht sich die Stadt Neustadt auch gegen die vorgesehene Verlagerung der Bootsliegeplätze, das Eingrenzen des Surfens und die Verlegung des Hundestrandes aus. Auch eine Reduzierung der Anzahl der Strandzugänge ist aus touristischer Sicht abzulehnen. Die Stranddurchgänge werden auch für den Abtransport des angespülten Schlicks benötigt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

  1. Auch eine abschnittsweise Strandsperrung von Mitte April bis Mitte September, um einen potentiellen Brutplatz für Bodenbrüter zu schaffen, ist nicht realistisch, da für die Stadt unter touristischen Aspekten, ganzjährig offene Strände für Spaziergänge am Meeresstrand sehr wichtig sind.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

  1. Außerhalb des FFH-Gebietes muss eine Entwicklung touristischer Infrastruktur möglich sein, wenn die Erhaltungsziele des Gebietes nicht beeinträchtigt werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

  1. Die vorhandene touristische Infrastruktur innerhalb des FFH-Gebietes muss erhalten bleiben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

  1. Der Managementplan soll sich ausschließlich auf das FFH-Gebiet beziehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 1Enthaltung0

 

  1. Der Plan berücksichtigt aus Sicht der Stadt Neustadt in Holstein zu einseitig Naturschutzbelange und findet nicht den erforderlichen Kompromiss zwischen Naturschutz und wirtschaftlich/touristischen Belangen. Es besteht kein Einvernehmen der Stadt Neustadt in Holstein zum erarbeiteten Managementplan.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

  1. Der in den letzten Jahrhunderten entstandene Süßwasserlebensraum innerhalb des FFH-Gebietes muss erhalten bleiben.

.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen: 1Enthaltung2

 

 

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Seite 1

   
    21.07.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 14 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

Zum Entwurf des Managementplanes für das FFH-Gebiet „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ soll an das LLUR folgende Stellungnahme abgegeben werden:

 

  1. Nicht die gesamten Rettiner Wiesen waren gem. der historischen Karte einst ein Strandsee, sondern nur eine Teilfläche davon. Eine eventuelle Wiederherstellung der sog. Lagune könnte dann nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Ortsteile Pelzerhaken und Rettin sowie die hinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen durch einen erhöhten Wasserstand in den Rettiner Wiesen nicht beeinträchtigt werden können. Die Machbarkeit der Wiederherstellung einer Lagune ist anhand eines fachlich fundierten und nachvollziehbaren hydrogeologischen Gutachtens für den gesamten sogenannten Schwemmlandkegel einschließlich der bebauten Teile auszuarbeiten.

 

  1. Dass der Managementplan nur behördenverbindlich ist, sollte anhand der entsprechenden Rechtsgrundlage verdeutlicht werden. Private Eigentümer dürfen nicht gezwungen werden, die Maßnahmen des LLUR umsetzen zu müssen.

 

  1. Die Aussage „durch den Tourismus sind heute alle Dünen zerstört oder verfälscht“ ist eine Einzelmeinung und so nicht haltbar. Würde die Aussage zutreffen, wäre der Dünengürtel wohl nicht Teil des FFH-Gebietes.

 

  1. Für den Wohnmobilstandort in Rettin ist neben der F-Plan-Änderung die Aufstellung eines B-Planes und die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsvorprüfung beschlossen worden. Der Auftrag zur Durchführung der notwendigen Arbeiten wurde an ein Landschaftsplanungsbüro vergeben.

 

  1. Der Sachverhalt bezüglich des Horchturmes ist unzutreffend dargestellt. Eine touristische Umnutzung des Horchturmes soll nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Eine FFH-gebietsverträgliche Wiedernutzbarmachung des Horchturmes muss zulässig sein, um die bauliche Unterhaltung des Gebäudes wirtschaftlich zu sichern. Es wird eine entsprechende Korrektur gefordert.

 

  1. Eine Entsiegelung des asphaltierten Weges Promenade/Horchturm sowie der Flächen um den Horchturm, steht in keinem Zusammenhang mit den Entwicklungszielen des Gebietes und ist wirtschaftlich unzumutbar.

 

  1. Es ist richtig, dass bei der Vorbereitung zur touristischen Nutzung im Sommerhalbjahr der Strand von der Stadt Neustadt in Holstein im Frühjahr „instandgesetzt“ wird. Dabei wird der Strand im FFH-Gebiet aber nur grob gesäubert und mit einem Radlader grob planiert. Die Campingplatzbetreiber sind daran nicht beteiligt. Die Behauptung, dass das Dünenprofil dabei verändert wird und ein Abtrag von Kies und Sandmaterial erfolgt, das vom Ufer bis an die Dünen hochgeschoben wird, ist falsch.

 

  1. Infolge des Sturmes „Daisy“ am 10.01.2010 waren beidseitig des alten Deckwerkes vor dem Leuchtturm erhebliche Dünenabträge entstanden. Um die vorhandene touristische Infrastruktur im Bereich des Leuchtturmes am „Pelzerhaken“ zu sichern, waren Küstenschutzmaßnahmen erforderlich, die vom LKN und der UNB genehmigt wurden. Dabei wurde vor dem „Pelzerhaken“ der wasserseitige Dünenbereich auf einer Gesamtlänge von 365 m durch ein Steindeckwerk, das mit Sand verfüllt und mit Strandhafer bepflanzt wurde, verstärkt. Die Behauptung, dass auf 95 % der FFH-Gebietslänge Sand vom Strand an die Düne geschoben und der Dünenkopf planiert wurde ist nicht zutreffend.

 

  1. Wir weisen darauf hin, dass die Steilküste und einzelne Dünenabschnitte insbesondere zwischen Strandsauna und Rettin künstlich aufgeschüttete Wälle sind, die teilweise aus Bauschutt (z. B. U-Boot Bunker) bestehen.

 

  1. Auch die Bezeichnung der „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ als wichtiges Ausreitgebiet ist überzogen. Unklar bleibt weiterhin, was mit Fahren im FFH-Gebiet gemeint ist.

 

  1. Beim Schaarwald von starker Erholungsnutzung zu sprechen ist ebenfalls überzogen. Mountainbiking ist dort wegen der großen Reliefenergie kaum möglich. Im östlichen Teil des Schaarwaldes gibt es lediglich einen Trampelpfad, der parallel zum Schaarweg verläuft.

 

  1. Für die später möglicherweise wieder vernässten Flächen der Lagune fordert die Stadt Neustadt in Holstein eine materielle oder immaterielle Entschädigung für die wegfallenden Pachteinnahmen.

 

  1. Aus Sicht der Stadt Neustadt ist nicht verständlich, weshalb die Herstellung der Lagune vordringlich auf den öffentlichen Flächen erfolgen soll. Vielmehr sollten die von der Höhenlage geeignetsten Flächen ausgewählt werden.

 

  1. Die seeseitige Einzäunung der Dünen hat sich in den letzten Jahren nicht bewährt, da sie bereits bei mittleren Hochwasserständen weggespült und damit unbrauchbar wird. Das wieder Aufstellen der Einzäunungen ist auf Grund der Länge der Dünenabschnitte personell kaum zu leisten.

 

  1. Im Bereich der DLRG-Wachtstationen sind beidseits auch Sanddornbestände zurück zu schneiden, damit eine Beobachtung der Badegäste möglich ist.

 

  1. Bei dem angeblich aktuell festgestellten Wachtelkönig stellt sich die Frage nach der Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit des Kartierungsergebnisses.

 

  1. Der Campingplatz „An der Düne“ genießt auf Grund einer älteren bestehenden Genehmigung Bestandsschutz. Ähnlich attraktive Lagen für die Umsiedlung des Campingplatzes (Alternativstandorte) stehen im Stadtgebiet der Stadt Neustadt in Holstein nicht zur Verfügung. Eine Verlagerung wäre auch wirtschaftlich nicht zumutbar.

 

  1. Eine weitere Einschränkung der touristischen Nutzung der Küstenabschnitte, durch Zulassen der natürlichen Küstendynamik, ist für die Stadt Neustadt in Holstein nicht hinnehmbar. Die Stadt lebt auch vom Tourismus und braucht deshalb einen nutzbaren Strand. Deshalb spricht sich die Stadt Neustadt auch gegen die vorgesehene Verlagerung der Bootsliegeplätze, das Eingrenzen des Surfens und die Verlegung des Hundestrandes aus. Auch eine Reduzierung der Anzahl der Strandzugänge ist aus touristischer Sicht abzulehnen. Die Stranddurchgänge werden auch für den Abtransport des angespülten Schlicks benötigt.

 

  1. Auch eine abschnittsweise Strandsperrung von Mitte April bis Mitte September, um einen potentiellen Brutplatz für Bodenbrüter zu schaffen, ist nicht realistisch, da für die Stadt unter touristischen Aspekten, ganzjährig offene Strände für Spaziergänge am Meeresstrand sehr wichtig sind.

 

  1. Außerhalb des FFH-Gebietes muss eine Entwicklung touristischer Infrastruktur möglich sein, wenn die Erhaltungsziele des Gebietes nicht beeinträchtigt werden.

 

  1. Die vorhandene touristische Infrastruktur innerhalb des FFH-Gebietes muss erhalten bleiben.

 

  1. Der Managementplan soll sich ausschließlich auf das FFH-Gebiet beziehen.

 

  1. Der Plan berücksichtigt aus Sicht der Stadt Neustadt in Holstein zu einseitiger Naturschutzbelange und findet nicht den erforderlichen Kompromiss zwischen Naturschutz und wirtschaftlich/touristischen Belangen. Es besteht kein Einvernehmen der Stadt Neustadt in Holstein zu erarbeiteten Managementplan.

 

  1. Der in den letzten Jahrhunderten entstandene Süßwasserlebensraum innerhalb des FHFH-Gebietes muss erhalten bleiben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

 

 

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Ö 15  
3. Änderung des B-Planes Nr. 33 (Windmühlenberg / Spaltsberg), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1569/16  
Ö 16  
Jahresabschluss des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Eigenbetrieb) (Bericht StvV: Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/1551/16-1  
Ö 17  
Jahresabschluss der Stadtwerke 2015  
VO/1557/16-1  
Ö 18  
Weiteres Vorgehen in Bezug auf die Windparkgesellschaften (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
VO/1536/16  
Ö 19     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 19.1  
Bericht über die Umsetzung der Beschlüsse      
Ö 19.2  
Einsatzzeiten Sicherheitsdienst am Strand      
Ö 19.3  
Skulpturenbeschriftung am Netztrockenplatz      
Ö 19.4  
Bedrohungslage Rathaus      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (vertraulich)