Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 21.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3     Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 3.1  
AMEOS      
Ö 3.2  
folklore festival 2016      
Ö 4     Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 4.1  
Neubürgertasche      
Ö 4.2  
Leitung der Jacob-Lienau-Schule      
Ö 4.3  
Baulärm in Pelzerhaken      
Ö 5  
Bericht über die Umsetzung der Beschlüsse der Sitzung vom 28.04.2016      
Ö 6  
Niederschrift der Sitzung vom 28.04.2016  
SI/1230/16  
Ö 7  
Verabschiedung der ehemaligen Mitglieder und Vorstellung der neu gewählten Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
VO/1554/16  
Ö 8  
Übersicht der im Jahr 2015 angenommenen Spenden gem. § 76 Abs. 4 GO (Bericht StvV: Bürgermeisterin Dr. Batscheider)  
VO/1586/16  
Ö 9  
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 15.000 € (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/1581/16  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Künftige Nutzungsstruktur Hafenwestseite - Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes
Enthält Anlagen
/1416/15-1-1  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 89 (Eutiner Straße), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1541/16  
Ö 12  
33. Änderung des F-Planes (Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg), hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1540/16  
Ö 13  
Bebauungsplan Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1539/16  
Ö 14  
Stellungnahme der Stadt Neustadt zum Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet "Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin"
Enthält Anlagen
VO/1546/16  
Ö 15  
3. Änderung des B-Planes Nr. 33 (Windmühlenberg / Spaltsberg), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1569/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)  berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

1. Kreis Ostholstein vom 30.05.15:

Die Präambel wird entsprechend ergänzt.

 

b)  teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

1. Stadtwerke vom 26.05.2016:

Die vorhandenen privaten Entwässerungsleitungen auf den privaten Grundstücken sind nicht öffentlich-rechtlich (Baulast) abgesichert. Es wird in der Begründung auf diese Leitungen hingewiesen. An der überbaubaren Grundstücksfläche wird festgehalten, da die entsprechenden Leitungen nicht öffentlich-rechtlich abgesichert und eventuelle private Rechte Dritter nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind

 

c)  nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

1. Bürger 1 anlässlich der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 29.02.2016:

Die textliche Festsetzung Ziff. 3.2 (Unzulässigkeit von spiegelnden Materialien zur Dacheindeckung) bleibt bestehen, da spiegelnde Dacheindeckungen im gesamten Stadtgebiet nicht üblich sind und diese gesamtstädtische Gestaltungsleitlinie nicht durchbrochen werden soll. Auch nicht spiegelnde Materialien können langlebig sein.

 

2. Bürger 2 anlässlich der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 29.02.2016:

An der I-Geschossigkeit und den festgesetzten Trauf- und Firsthöhen wird festgehalten, da sich eine II-Geschossigkeit und größere Trauf- und Firsthöhen nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen würden.

 

3. Bürger 3 vom 09.06.16:

Die Nachverdichtung (Erhöhung der GRZ und Ausweitung der Baugrenzen) liegt nicht nur im Interesse eines einzelnen Eigentümers, sondern auch im öffentlichen Interesse. Durch die Beibehaltung der I-Geschossigkeit, die moderate Anhebung der GRZ und eine städtebaulich angemessene Ausdehnung der Baugrenzen (Orientierung an der westlich angrenzenden Baugrenze) ist ein harmonisches Einfügen gewährleistet und die Nachbarschaft wird nicht unverhältnismäßig belastet. Durch die (erstmalige) Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen wird eine bisher zulässige aber unmaßstäbliche vertikale Entwicklung einer Bebauung verhindert.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 für das Gebiet Windmühlenberg / Spaltsberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Des Beschluss der Änderung des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

   
    21.07.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)  berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

1. Kreis Ostholstein vom 30.05.15:

Die Präambel wird entsprechend ergänzt.

 

b)  teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

1. Stadtwerke vom 26.05.2016:

Die vorhandenen privaten Entwässerungsleitungen auf den privaten Grundstücken sind nicht öffentlich-rechtlich (Baulast) abgesichert. Es wird in der Begründung auf diese Leitungen hingewiesen. An der überbaubaren Grundstücksfläche wird festgehalten, da die entsprechenden Leitungen nicht öffentlich-rechtlich abgesichert und eventuelle private Rechte Dritter nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind.

 

c)  nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

1. Bürger 1 anlässlich der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 29.02.2016:

Die textliche Festsetzung Ziff. 3.2 (Unzulässigkeit von spiegelnden Materialien zur Dacheindeckung) bleibt bestehen, da spiegelnde Dacheindeckungen im gesamten Stadtgebiet nicht üblich sind und diese gesamtstädtische Gestaltungsleitlinie nicht durchbrochen werden soll. Auch nicht spiegelnde Materialien können langlebig sein.

 

2. Bürger 2 anlässlich der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 29.02.2016:

An der I-Geschossigkeit und den festgesetzten Trauf- und Firsthöhen wird festgehalten, da sich eine II-Geschossigkeit und größere Trauf- und Firsthöhen nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen würden.

 

3. Bürger 3 vom 09.06.16:

Die Nachverdichtung (Erhöhung der GRZ und Ausweitung der Baugrenzen) liegt nicht nur im Interesse eines einzelnen Eigentümers, sondern auch im öffentlichen Interesse. Durch die Beibehaltung der I-Geschossigkeit, die moderate Anhebung der GRZ und eine städtebaulich angemessene Ausdehnung der Baugrenzen (Orientierung an der westlich angrenzenden Baugrenze) ist ein harmonisches Einfügen gewährleistet und die Nachbarschaft wird nicht unverhältnismäßig belastet. Durch die (erstmalige) Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen wird eine bisher zulässige aber unmaßstäbliche vertikale Entwicklung einer Bebauung verhindert.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 für das Gebiet Windmühlenberg / Spaltsberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Des Beschluss der 3. Änderung des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

 

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Ö 16  
Jahresabschluss des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Eigenbetrieb) (Bericht StvV: Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/1551/16-1  
Ö 17  
Jahresabschluss der Stadtwerke 2015  
VO/1557/16-1  
Ö 18  
Weiteres Vorgehen in Bezug auf die Windparkgesellschaften (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
VO/1536/16  
Ö 19     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 19.1  
Bericht über die Umsetzung der Beschlüsse      
Ö 19.2  
Einsatzzeiten Sicherheitsdienst am Strand      
Ö 19.3  
Skulpturenbeschriftung am Netztrockenplatz      
Ö 19.4  
Bedrohungslage Rathaus      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (vertraulich)