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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 11.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4  
Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 06.11.2014      
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 06.11.2014      
Ö 7  
Neufassung der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/1237/14  
Ö 8  
"Vorbereitende Untersuchungen" nach § 141 BauGB und Beschluss über die förmlichen Festlegungen der Sanierungsgebiete "Hafenwestseite" und "Altstadt" (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1215/14-1  
Ö 9  
9. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1220/14  
Ö 10  
Nachkalkulationen 2012 / 2013 und Vorkalkulationen 2015 - Tourismusbeitrag und Fremdenverkehrsabgabe (Bericht StvV: Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr Cremer geänderte Vorlage zum Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten VO/1218714)  
Enthält Anlagen
VO/1238/14  
Ö 11  
3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/1217/14  
Ö 12  
8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Bericht StvV: Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr Cremer)
Enthält Anlagen
VO/1221/14  
Ö 13  
a) 17. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung (ASSW) b) 15. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (ASNW) (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
Enthält Anlagen
VO/1235/14  
Ö 14  
Änderung der abzurechnenden Stundesätze zum 01.01.2015 (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
VO/1229/14  
Ö 15  
Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 gem. § 12 Eigenbetriebsverordnung (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck Berichterstatter: Frau Litzka)  
Enthält Anlagen
VO/1240/14  
Ö 16  
Wirtschaftsplan Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin 2015 (Bericht StvV: Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/1219/14-1  
Ö 17  
Enthält Anlagen
Stellenplan und Stellenübersichten 2015 a) Stellenübersicht der Stadtwerke b) Stellenübersicht des Tourismus-Service c) Stellenplan der Stadtverwaltung (Bericht StvV: Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider)  
VO/1242/14  
Ö 18  
Investitionsprogramm 2015 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1232/14-1  
Ö 19  
Haushaltssatzung 2015 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1233/14-1  
    VORLAGE
    Die Haushaltssatzung 2015 wird nebst Haushaltplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2015 wird nebst Haushaltplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird             

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

25.552.400 €

 

in der Ausgabe auf

25.882.800 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

5.250.000 €

 

in der Ausgabe auf

5.250.000 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

3.439.200 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

174,88

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

   
    11.12.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Haushaltssatzung 2015 wird nebst Haushaltplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird             

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

25.552.400 €

 

in der Ausgabe auf

25.882.800 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

5.250.000 €

 

in der Ausgabe auf

5.250.000 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

3.439.200 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

174,88

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ö 20  
Anfragen und Verschiedenes      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)