Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Nachkalkulationen der Jahre 2012 und 2013 sowie die Vorkalkulationen 2015 wurden im Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten von der Firma Kubus GmbH, Schwerin, Herrn Wegener, durch Vortrag erläutert. Hier liegt der Bericht bei.
Die Nachkalkulationen 2012 haben eine Unterdeckung für den Tourismusbeitrag von 45.459,45 € und eine Unterdeckung für die Fremdenverkehrsabgabe von 33.539,01 € ergeben. Diese Unterdeckungen fließen in die Vorkalkulationen 2015 ein.
Hinsichtlich der Nachkalkulationen 2013 ist anzumerken, dass die Kosten der Tourismus- Agentur Lübecker-Bucht (TALB) in Höhe von 666.840 € wie in der Vorkalkulation 2013 umgelegt worden sind. Das heißt, dass 68% der Gesamtkosten als umlegbar gewertet wurden. Diese Kosten sind nach damaliger Planung mit 49,75 % auf den Tourismusbeitrag und 50,25% auf die Fremdenverkehrsabgabe umgelegt worden. Es haben sich folgende Ergebnisse ergeben: Überdeckung im Tourismusbeitrag von 108.252,61 € und Unterdeckung in der Fremdenverkehrsabgabe von 12.907,23 €.
Für die Vorkalkulationen 2015 wird angenommen, dass die TALB-Kosten in Vorjahreshöhe anfallen (da es bisher keinen Wirtschaftsplan von dort gibt, muss auf dieser Basis vorgegangen werden). Das Verhältnis der Kostenverteilung wird allerdings nunmehr auf 30% Tourismusbeitrag und 70% Fremdenverkehrsabgabe geändert. Dies erscheint notwendig, da die Praxis und die Aufgabenstellung der TALB, welche schwerpunktmäßig werbend tätig ist, gezeigt haben, dass das bisherige Verhältnis unrealistisch ist. Nach vorliegenden Buchungsbelegen schlägt Herr Wegener, Fa. Kubus, vor auf diese Weise zu verfahren; dies scheint angebracht. Es bedeutet, dass die TALB-Kosten künftig in größerem Umfang den Fremdenverkehrsabgabepflichtigen und in geringerem Umfang den Gästen auferlegt werden. Die Beitragskalkulationen ergeben eine Senkung des Tourismusbeitrag auf 2,20 € (Hauptsaison) bzw. 1,10 € (Vor-/Nachsaison) und eine Steigerung des Fremdenverkehrsbeitragsatzes auf 26,30 €. (Hinsichtlich der Fremdenverkehrsabgabe könnte über eine Abfederung aus allgemeinen Steuermitteln nachgedacht werden, siehe Vorlage VO/1221/14).
Die Unter-/Überdeckungen aus 2012 und 2013 wurden in voller Höhe bei den Kalkulationen 2015 berücksichtigt, so dass die vergangenen Jahre in vollem Umfang ausgeglichen sind. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Kalkulationen zur Kenntnis, nachdem diese auch im Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten am 12. November zur Kenntnis genommen worden sind.. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Bericht zu Kalkulationen Tourismusbeitrag und Fremdenverkehrsabgabe in Neustadt in Holstein
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