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Auszug - 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 11.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1217/14 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr CremerAktenzeichen:122-860-00
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:122 Sachgebiet Steuern
Bearbeiter/-in: Tode, Bianca  12 Finanz- und Grundstücksabteilung

Bericht:

Der Tourismus- und Kulturausschussvorsitzende Herr Cremer berichtet anhand der Vorlage.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Die Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass es sehr unbefriedigend sei, keinen Jahresabschluss 2013 zugrunde legen zu können. Entsprechend ist auch nicht mit letzter Sicherheit abzuleiten, wie die Kostenverteilung korrekt erfolgen müsste. Die Firma KUBUS habe jedoch mit begründeten Annahmen gearbeitet, indem sie das Aufgabenprofil der TALB analysiert hat. Es wurden die Werbemaßnahmen und der Personaleinsatz zugrunde gelegt und die entsprechenden Kosten den jeweiligen Abgabearten zugewiesen. In ähnlicher Weise sei das Angebot für Gäste vor Ort, wie z.B. die Promenaden in die Kalkulation einbezogen worden. Auch Aufgaben, die direkt am Gast erbracht werden, werden derzeit zu einem großen Teil vom Tourismus-Service wahrgenommen. Aufgrund dieser Fakten habe die Firma KUBUS nun ihren Vorschlag unterbreitet. Frau Dr. Batscheider warnt davor, dass wenn die Beiträge nun nicht angeglichen werden, eine Anpassung im nächsten Jahr um so schmerzhafter für die Gewerbetreibenden sein würde. Um die Erhöhung in einem zumutbaren Rahmen zu halten, habe die Verwaltung vorgeschlagen, einen Teil der eigentlich notwendigen Erhöhung durch allgemeine Steuermittel auszugleichen.

 

Frau Dr. Batscheider weist darauf hin, dass eine Änderung nicht rückwirkend erfolgen könne. Wenn jetzt keine neue Satzung beschlossen werde, müsse die bestehende Satzung für das Jahr 2015 fortbestehen.

 

Frau Giszas erklärt, dass die Gästebetreuung in Neustadt in Holstein durch die TALB sehr gering sei. Der größte Teil des Budgets fließe in die Werbung in den Quellmärkten, wovon nicht der Gast vor Ort, sondern der Einzelhandel und die Vermieter profitieren. Frau Giszas weist darauf hin, dass die Stadt Neustadt in Holstein ein höheres Defizit hätte, wenn die Satzung nicht angepasst werde. Sie appelliert an die Stadtverordneten, für den Verwaltungsvorschlag zu stimmen.

 

Frau Zimmler erklärt, dass es nicht möglich sei, hierüber eine Entscheidung zu treffen, wenn keine belastbaren Zahlen und Fakten vorliegen. Eine solche Erhöhung sei den Kleinunternehmen nicht zumutbar. Die Fraktion der Grünen werde dem nicht zustimmen.

 

Herr Kasten erklärt, dass diese Erhöhung auf keinen Fall jetzt zu erfolgen habe. Änderungen, die sich später aus Fakten ergeben, können auf drei Jahre verteilt mit in die Kalkulation einbezogen werden.

Er stimmt zu, dass die Gästebetreuung durch die TALB derzeit noch nicht zufriedenstellend sei. Es müsse nun der TALB vermittelt werden, dass zunächst die Gäste vor Ort zufriedengestellt werden sollen, bevor neue Gäste eingeworben werden. Eine neue Verteilung der Prioritäten hätte womöglich dann auch eine Veränderung in der Verteilung der Kosten auf die beiden Abgabearten zur Folge.

 

Die Bürgermeisterin Dr. Batscheider weist darauf hin, dass die Verwaltung durch die Firma KUBUS mittels des Gutachtens darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Kalkulationsgrundlagen, auf der die bisherigen Abgaben kalkuliert wurden, in dieser Form nicht richtig seien. Werde dieses ignoriert, werde rechtswidrig gehandelt und die Urlaubsgäste würden mit Kosten belastet, die ihnen per Gesetz nicht auferlegt werden dürfen. Daher wurde ein entsprechender Vorschlag von Seiten der Verwaltung unterbreitet, einen Teil der Erhöhung durch Steuergelder zu auszugleichen. Es dürften die Urlaubsgäste nicht mit Kosten belastet werden, die durch die Gewerbetreibenden zu tragen seien.

 

Herr Reichert betont, dass die Firma KUBUS durchaus auf Grundlage von Zahlen diese Aussagen treffen konnte.

 

Herr Wichelmann unterstreicht das von Herrn Reichert Gesagte und weist erneut darauf hin, dass ein Kompromiss durch die Subventionierung der Fremdenverkehrsabgabe mit allgemeinen Steuermitteln gefunden wurde.

 

Frau Giszas bekräftigt die Senkung des Tourismusbeitrages.

 

Herr Cremer erklärt, dass die Aussagen der Firma KUBUS aufgrund konkreter Zahlen getroffen wurden. Er ist der Meinung, dass die Fremdenverkehrsabgabe besser jetzt in einem kleinen Schritt anstatt später in einem großen Schritt erhöht werden sollte.

 

Herr Kasten ist der Auffassung, dass nicht voreilig entschieden werden solle, sondern später auf Grundlage von konkreten Zahlen eine Entscheidung getroffen werden sollte.

 

Herr Greve erklärt, dass diese Abgaben nach der Abgabenordnung zu erheben seien.. Die Zahlen wurden durch die KUBUS seriös ermittelt und es gebe nun eine Verpflichtung, entsprechend zu verfahren. Er weist darauf hin, dass durch diesen Beschluss eine entsprechende Rechtssicherheit erreicht werde und bittet die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung um Zustimmung.

 

Herr Heckel fragt, wie die anderen Trägergemeinden Sierksdorf und Scharbeutz mit diesen Zahlen umgehen und wann mit einer abschließenden Vorlage von Zahlen der TALB zu rechnen sei.

 

Frau Zimmler weist noch einmal darauf hin, dass laut Firma KUBUS bei der TALB derzeit nicht abschließend zu ermitteln sei, was dem Tourismusbeitrag und was der Fremdenverkehrsabgabe zuzurechnen sei.

 

Die Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass der Jahresabschluss 2013 Anfang 2015 durch den Verwaltungsrat beschlossen werde.

 

Herr Hüttmann fügt hinzu, dass die Tätigkeitsfelder oder Ansätze der TALB womöglich bald geändert werden.

 


Beschluss:

Die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen