Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die umlegungsfähigen (abwälzbaren) Kosten der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigungsgebühr“ sind aus Gebühren zu finanzieren.
Seit 2014 werden pro lfd. Straßenfrontmeter 2,70 € Straßenreinigungsgebühr erhoben. Die diesjährige Gebührenbedarfsberechnung (siehe Anlage) ergab einen Gebührensatz von 1,81 €. Das Ergebnis resultiert aus gesunkenen Winterdienstkosten.
Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird vorgeschlagen, den Gebührensatz auf 1,80 € festzusetzen.
Im kommenden Jahr entstehende Über- oder Unterdeckungen werden bei der Kalkulation der Gebühr für das Jahr 2017 einfließen.
Beschlussvorschlag:Die 9. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Kalkulation 2015 9. Nachtragssatzung (Entwurf)
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