Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Ermittlung der kostendeckenden Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung für 2015 ist in der Stellungnahme der Wibera (Anlage 3) ausgewiesen. In diesem Kalkulationswerk sind die Gebühren im Abwasserbereich (Benutzungsgebühr A bis C und eine Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung) für 2015 getrennt kalkuliert worden. Dabei wurde festgestellt, dass die aufgezeigten Gebührenänderungen für das kommende Jahr notwendig sind. Die näheren Einzelheiten sind der beigefügten Kalkulation zu entnehmen (Anlage 3).
Darüber hinaus wird das beigefügte Schreiben des Kreises Ostholstein, hier eingegangen am 24.6.2014, zur Kenntnis gegeben (Anlage 4). Dort ist u. a. ein Hinweis auf die aufgrund der nicht erwirtschafteten kalkulatorischen Abschreibungen im Abwasserbereich fehlenden Zuführungen zur Substanzerhaltungsrücklage in Höhe von 1.164.998,78 € enthalten. Das Gemeindeprüfungsamt (GPA) empfiehlt zum Substanzerhalt die Abwassergebühren unter Nachholung der Zuführungen zur Substanzerhaltungsrücklage unter Beachtung des KAG SH neu zu kalkulieren und entsprechend anzuheben. Diese Geltendmachung ist nur für einen begrenzten Zeitraum (3 Jahre zurückliegend) möglich. Zu der vom Gemeindeprüfungsamt aufgezeigten Problematik hat auch die Wibera sich in ihrer Stellungnahme geäußert. Aufgrund der vom Kommunalen Abgabengesetz Schleswig Holstein eröffneten Möglichkeiten geringere Kosten der Abwasserbeseitigung im Rahmen der Gebührenkalkulation in Ansatz zu bringen, kann aus Sicht der Wibera auch der vollständige Verzicht auf die Nachholung der Unterdeckungen 2011 bis 2013 nicht als ein Verstoß gegen das Kostendeckungsgebot des KAG SH angesehen werden.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist die Gebührenkalkulation durch die Wibera erfolgt. Das Ergebnis der Berechnung der Gebühren stellt sich folgendermaßen dar:
*) Gebühr bei Nachholung der Gebührenunterdeckung für 2011 **) Gebühr bei vollständiger Nachholung der vollständigen Gebührenunterdeckung ***) Gebühr durch Ausschüttung einer Überdeckung ****) Gebühr, die durch vorhandene Gebührenausgleichsrückstellung gebührensenkend verrechnet wird. Rot markiert: Berechnung wie in den Vorjahren. Vor diesem Hintergrund wird der Werkausschuss unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts um Entscheidung gebeten.
Des Weiteren wird eine Übersicht über die Abwassergebühren anderer Städte und Verbände (Stand 10/2014) mit der Bitte um Kenntnisnahme beigefügt (Anlage 5). Wie bereits in vorherigen Stadtwerkeauschusssitzungen vereinbart, wird erst zum 01.01.2016 eine Grundgebühr im Abwasserbereich eingeführt. (siehe hierzu Seite 16 des Wibera Gutachten Beschlussvorschlag:Die vorgelegten Satzungsentwürfe werden gem. Anlage 1 als 17. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung und gem. Anlage 2 als 15. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für 2015 beschlossen.
(Hinweis: Die Gebührensätze sind nach erfolgter Entscheidung in den Gremien im Nachhinein einzupflegen). Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:5
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