Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Unter Berücksichtung der Übernachtungszahlen der Vorjahre und des satzungsgemäßen Eigenanteils der Stadt sind die Kosten der Kur- und Erholungseinrichtungen kalkulatorisch auf die Gäste umzulegen. Es ergeben sich folgende Beitragssätze:
a) Vorsaison 01.05. – 31.05. 1,10 € b) Hauptsaison 01.06. – 31.08. 2,20 € c) Nachsaison 01.09. – 30.09. 1,10 €
d) Saisonbeitrag61,60 €
Die Nachtragssatzung bewirkt weiterhin eine Anpassung an die formale Umbenennung der Fremdenverkehrsabgabensatzung. Dies ist notwendig, da das Kommunalabgabengesetz per 01.08.2014 dahingehend geändert wurde.
Beschlussvorschlag:Die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf 3. Nachtragssatzung
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