1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 für das Gebiet „Vor dem Kremper Tor“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
27.05.2021 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 12 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung:
1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 für das Gebiet „Vor dem Kremper Tor“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungenmit folgender Änderung gebilligt: Im MI 4-Gebiet sollen Wohnungen nur im EG ausgeschlossen werden.
2. Bei den weiteren Planungen sind alle Möglichkeiten der regenerativen Energieerzeugung und –gewinnung auszunutzen und die Selbstverwaltung ist zeitnah darüber zu informieren.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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03.06.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
1.Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 für das Gebiet „Vor dem Kremper Tor“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgender Änderung gebilligt: Im MI 4-Gebiet sollen Wohnungen nur im EG ausgeschlossen werden.
2.Bei den weiteren Planungen sind alle Möglichkeiten der regenerativen Energieerzeugung und –gewinnung auszunutzen, und die Selbstverwaltung ist zeitnah darüber zu informieren.
3.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):
gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40
davon anwesend: 36
Ja-Stimmen: 36Nein-Stimmen: 0Stimmenthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.