Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2635/21  

 
 
Betreff: Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein zum Generalplan Küstenschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
27.05.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
03.06.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Das Ministerium für Energiewände, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) gibt den betroffenen Kommunen über den Städteverband die Möglichkeit, zum im Entwurf vorliegenden Generalplan Küstenschutz eine Stellungnahme bis zum 22. Juli 2021 abzugeben.

Das Ministerium teilt hierzu folgendes mit: seit 1963 wird die durch das Land verfolgte Küstenschutzstrategie in Generalplänen für den Küstenschutz festgelegt. Die Sonderpläne mit Selbstbindungswirkung für das Handeln des Landes sind regelmäßig zu aktualisieren, um sie an aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse anzupassen. Die fünfte Fortschreibung ist für 2022 vorgesehen. Schwerpunkt ist die ökosystembasierte Anpassung an den Klimawandel.

Neben der schriftlichen Beteiligung ist zur Information und Diskussion über den Entwurf eine Regionalkonferenz im Online-Verfahren am 27.05.2021 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr vorgesehen.

Für Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin sind zwei Problemfelder im Bereich des Küstenschutzes bzw. des Hochwasserschutzes von besonderer Bedeutung.

Die oberhalb des Steilufers befindlichen Campingplätze verlieren durch regelmäßiges Abbrechen der Steilküste Stellplätze für Campingwagen. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken bzw. das Abbrechen des Steilufers zu verzögern, soll ein Buhnen-Testfeld angelegt werden.

Insofern sollte der Satz auf Seite 22, vorletzter Abschnitt „Steilufer sind deshalb im Sinne eines ökosystembasierten Herangehens von Sicherungsbauwerken freizuhalten“ so umformuliert werden, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung Testfelder für Buhnensysteme auch vor Steilufern zugelassen werden können.

Der in Teilen im hochwassergefährdeten Bereich liegende Ortsteil Pelzerhaken soll als Eignungsgebiet für den Bau eines Regionaldeiches bzw. anderer Schutzbauwerke wie Spundwand, Deckwerk, HW-Schutzmauer im Generalplan ausgewiesen werden, um die vorhandenen Personen und Sachgüter wirksam vor den Folgen eines möglichen Hochwasser-Ereignisses zu schützen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadt Neustadt in Holstein nimmt zum Entwurf des Generalplans Küstenschutz Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2022 folgendermaßen Stellung:

Im Bereich vor den Steilufern sollen im Rahmen einer Einzelfallprüfung Testfelder für Buhnensysteme zugelassen werden können.

Die im hochwassergefährdeten Bereich liegenden Teile von Pelzerhaken sind im Generalplan Küstenschutz als Eignungsfläche für den Bau eines Regionaldeiches bzw. anderer Hochwasser-Schutzbauwerke darzustellen.    

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Entwurf des Generalplans Küstenschutz Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2022  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Generalplan_Küstenschutz_SH_Fortschreibung_2022-Anlage (6890 KB)