Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Vorentwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 „Vor dem Kremper Tor“ wurde vom Büro „Stadtplanung kompakt“ (Fr. Teske, Eutin) erstellt. Da die Änderung als „Plan der Innenentwicklung“ gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, kann auf die frühzeitige TöB-Beteiligung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden. Somit sind die nächsten Verfahrensschritte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Hierfür ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Der Vorentwurf wird in der PUBA-Sitzung von Frau Teske vorgestellt. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 für das Gebiet „Vor dem Kremper Tor“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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