Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Corona-Pandemie  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 4.1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 03.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Bürgermeister Spieckermann berichtet, dass im gut besuchten Stadtgebiet über Himmelfahrt und Pfingsten keine Verstöße gegen die Corona-Regeln verzeichnet werden mussten. Die Bäderregelung sei seit dem 17.05.2021 wieder aktiv. Er führt zu weiteren Regelungen des Landes und des Kreises aus und weist darauf hin, dass neben einer Verlängerung der Maskenpflicht im Innenstadtbereich ab dem 07.06.2021 durch eine Allgemeinverfügung des Kreises auch ein Alkoholverbot für den Strandbadbereich mit dem Kaisergehölz und umliegenden Bereichen erwirkt werde. Für das Rathaus sei die Öffnung zum 21.06.2021 geplant; das Bürgerbüro sei weiterhin per Terminvergabe erreichbar. Stadtbücherei und Museum hätten der Erlasslage nach bereits wieder geöffnet. Die Stadtjugendpflege habe zwischenzeitlich ein umfassendes coronagerechtes Ferienspaß-Programm anlaufen lassen.

 

Auf Frau Zimmlers Nachfrage hin, warum die Bücherei im Gegensatz zum zeiTTor-Museum ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses der Besuchenden öffnen dürfe, verweist Bürgermeister Spieckermann auf die aktuelle Erlasslage.

Frau Schönfisch wendet ein, dass der jüngsten Änderung des Landeserlasses nach seit dem 31.05.2021 auch für Museen die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses für den Publikumsbetrieb aufgehoben sei.

Bürgermeister Spieckermann dankt für den Hinweis; er werde diesen in der Verwaltung weitergeben.

 

Frau Körting konstatiert, dass auch für den Bereich des Marktplatzes ein Alkoholverbot ausgesprochen werden sollte.

Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass es zu einem auch bereits mehrfach im Hauptausschuss thematisierten Alkoholverbot am Markt aus ordnungsrechtlicher Sicht keinen Grund zum Einschreiten gebe. Es würde ein Verdrängungsmechanismus greifen. Auch hätte das Verbot Auswirkungen auf die anlaufende Gastronomie. Mit der Polizei seien bereits weitere Abstimmungen zur Kontrolle erfolgt.

 

 

 

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