1. Der Entwurf desB-Planes Nr. 87 Teil2„Hafenwestseite Süd“fürdas Gebietöstlich der Werftstraße und westlich desHafenbeckensund die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach §3Abs.2BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach §3Abs.2Satz1BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
27.05.2021 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 15 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung:
1. Der Entwurf desB-Planes Nr. 87 Teil2„Hafenwestseite Süd“fürdas Gebietöstlich der Werftstraße und westlich desHafenbeckensund die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Bei den weiteren Planungen sind alle Möglichkeiten der regenerativen Energieerzeugung und –gewinnung auszunutzen und die Selbstverwaltung ist zeitnah darüber zu informieren.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach §3Abs.2BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach §3Abs.2Satz1BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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03.06.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 9 - geändert beschlossen
Beschluss:
1.Der Entwurf des B-Planes Nr. 87 Teil 2„Hafenwestseite Süd“fürdas Gebietöstlich der Werftstraße und westlich des Hafenbeckensund die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.Bei den weiteren Planungen sind alle Möglichkeiten der regenerativen Energieerzeugung und –gewinnung auszunutzen, und die Selbstverwaltung ist zeitnah darüber zu informieren.
3.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach §3Abs.2BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach §3Abs.2Satz1BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):
gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40
davon anwesend: 36
Ja-Stimmen: 36Nein-Stimmen: 0Stimmenthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.