1.Für das Gebiet der geplanten „Verbindungsstraße zwischen Wieksbergstraße und Am Holm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 94 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden; Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
- Herstellung und Regelung der verkehrlichen Erschließung
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3.Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.
04.02.2021 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Für das Gebiet der geplanten „Verbindungsstraße zwischen Wieksbergstraße und Am Holm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 94 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden; Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
- Herstellung und Regelung der verkehrlichen Erschließung
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot
Seite 1
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot
Seite 1
25.02.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Für das Gebiet der geplanten „Verbindungsstraße zwischen Wieksbergstraße und Am Holm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 94 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden; Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
- Herstellung und Regelung der verkehrlichen Erschließung
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3.Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot
Seite 1
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):
gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40
davon anwesend: 36
Ja-Stimmen: 36Nein-Stimmen: 0Stimmenthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.