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Vorlage - VO/2551/20  

 
 
Betreff: Angleichung des Auslagenersatzes der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:120-006-00-Hp
  Bezüglich:
VO/2465/20
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
25.02.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Neben den in der Entschädigungssatzung aufgeführten Beträgen gewährt die Stadt Neustadt in Holstein basierend auf einem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung für die/den Beauftrage/n für Menschen mit Behinderungen einen Auslagenersatz i.H.v. 50,00 € mtl. (siehe VO/0941/13). Eine Angleichung ist seit 20.06.2013 ausgeblieben.

 

Die/der ehrenamtlich tätige Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist in der Landesverordnung über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschädigungsVO) nicht als mögliche/r Empfänger/in von Entschädigungen erwähnt. Der pauschalierte Auslagenersatz ist jedoch nach § 24 Abs. 1 GO möglich. Eine Regelung außerhalb der städtischen Entschädigungssatzung kann daher mit einfachem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung getroffen werden.

 

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.12.2020 im Zusammenhang mit der Beratung der Vorlage VO/2465/20, dort TOP 6, dafür ausgesprochen, sich an der sich voraussichtlich zum 01.01.2022)* ergebenden Höhe der Entschädigung nach § 6 (1) Satz 1 der Entschädigungssatzung (Vorsitz Seniorenbeirat) zu orientieren, die Erhöhung von 50,00 € auf 62,00 € mtl. aber bereits zum 01.01.2021 vorzunehmen.

 

)* Eine Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung wird der Stadtverordnetenversammlung gemäß Vorberatung des Hauptausschusses erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.

 

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Beschlussvorschlag:

Die/der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen erhält rückwirkend zum 01.01.2021 einen monatlichen pauschalierten Auslagenersatz in Höhe von 62,00 €. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/2465/20   Anhörungsverfahren zur Änderung der Landesverordnung über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschVO) und Entscheidung zur Entschädigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2551/20   Angleichung des Auslagenersatzes der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2465/20-1   Änderung der Entschädigungssatzung   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich