Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Corona-Pandemie  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 4.1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:08 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Bürgermeister Spieckermann skizziert die Situationen in den seit 22.02.2021 wieder im Regelbetrieb unter Einhaltung der Hygienebestimmungen befindlichen Kindertagesstätten. Es seien nahezu alle Kinder wieder in der Betreuung, die ersten Rückmeldungen der Einrichtungen seien durchweg positiv.

Die Grundschule Neustädter Bucht habe ebenfalls am 22.02.2021 den Präsenzunterricht aufgenommen. Auch hier seien die Klassen gut gefüllt. Die Gefühle der Eltern seien gemischt. Der Kreis Ostholstein habe aber keinen Wechselunterricht vorgesehen, so dass der Start in Präsenzform für die Grundschule alternativlos gewesen sei. Hinzu komme, dass für die ersten Schulwochen äußerst kurzfristig am 19.02.2021 durch das Ministerium die Notwendigkeit des Tragens einer medizinischen oder FFP 2 Maske unabhängig vom Inzidenzwert des Kreises kommuniziert worden sei. Diese Anordnung habe Schule und Elternschaft überrascht und teilweise verärgert.

In der Schule am Rosengarten finde seit dem 22.02.2021 Wechselunterricht statt. Gemeinschaftsschule und Küstengymnasium würden seit dem Datum weiterhin nur Präsenzunterricht für die Abschlussklassen sowie Notbetreuungen der 5. und 6. Klassen durchführen. Die übrigen Klassenstufen erhalten weiterhin Distanzunterricht.

 

Der Kreis Ostholstein prüfe den Einsatz zusätzlicher Busse und eine etwaige Verstärkung der Linienfahrten. Es würden Fahrgastzählungen ab dem voraussichtlichen Schulbeginn der Klassen 5 bis 13 am 08.03.2021 durchgeführt. Der frühestmögliche Zeitpunkt des Einsatzes weiterer Busse wäre mithin der 15.03.2021, befristet bis Schuljahresende. Innerhalb des Kreises würden die weiteren Impfzentren in Lensahn und Bad Schwartau ab dem 01.03.2021 geöffnet werden.

 

Die Verwaltungsstellen der Stadt würden sich, wo möglich, im Homeoffice befinden. Eine Erreichbarkeit sei sichergestellt. Es würden weiterhin keine gemeinsamen Präsenztermine wahrgenommen; man weiche überwiegend auf Telefon- und Videokonferenzen aus. Das BürgerBüro stehe weiterhin nur nach Terminvereinbarung zur Verfügung. Bürgermeister Spieckermann hofft, die Einrichtung ab dem 08.03.2021 mit einem erweiterten Hygiene- und Wegekonzept wieder öffnen zu können.

 

Im Tourismusbereich fänden gemeinsame Planungen mit den Gemeinden in der Lübecker Bucht, dem Kreis Ostholstein, der TALB und dem OHT statt, um einheitliche Lösungen zu erarbeiten und einen unerwünschten Flickenteppich von Lockerung und Einschränkung zu vermeiden. Betretungsverbote könnten nicht ausgesprochen werden. Das Grundrecht der Bewegungsfreiheit sei an Recht und Gesetz gebunden. So gelte es, die Besucherströme, Informationen und Besucherhinweise, Einhaltung der Abstandsregelungen und der Maskenpflicht zu steuern und zu überwachen. Die Kontrollen würden weiterhin von kommunalen Strandaufsichten und Ordnungsämtern, beauftragten Sicherheitsdiensten und der Polizei vorgenommen. Am 03.03.2021 würden weitere Maßnahmen bzw. eventuelle Lockerungen zwischen Bund und Ländern in einer Beratung der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten beraten, die ab dem 08.03.2021 umzusetzen seien.

 

Ohne Übertragung seines Videobildes stellt Herr Greve die Frage, wieviele Kinder durch die Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt worden seien.

Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass die Berichtszulieferung der Schulen tagesaktuell erfolgte und ihm keine nennenswerten Zahlen mitgeteilt worden seien.

 

 

 

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