Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Nachdem bereits seit 1997 die Gebühren der Grüngutsammelstelle unverändert blieben, wurden nun die Gebühren neu kalkuliert.
Da die Kosten der Unterhaltung und die abgegebenen Mengen sehr schwanken, wurden Durchschnittsgebühren der letzten drei Jahre ermittelt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein kostendeckender Betrieb der Grüngutsammelstelle nicht möglich ist.
Zur Kostendeckung müssten folgende Gebühren festgesetzt werden:
Grüngut 32,21 €/m³ jetzige Gebühr: 5,00 €/m³ Bauholz 54,24 €/m³ jetzige Gebühr: 20,00 €/m³ Bauschutt 50,88 €/m³ jetzige Gebühr: 20,00 €/m³
Diese Preise lägen weit über den Preisen der umliegenden Entsorgungsbetriebe. Andererseits muss aber darauf geachtet werden, nicht durch extrem niedrige Gebühren in Konkurrenz mit den Entsorgungsbetrieben zu treten.
Es ist zu überlegen, ob die Grüngutsammelstelle weiterhin so fortgeführt werden soll. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Grüngutsammelstelle zu betreiben. Gerade im Hinblick auf die immensen Kosten der Entsorgung von Bauholz und Bauschutt, die für die Stadt hohen Aufwand bedeuten, der nicht über eine Gebühr gedeckt wird, sollte künftige auf das Angebot für die Bürger verzichtet werden. Folgende Varianten wurden hinsichtlich der zu erhebenden Gebühr durchgerechnet:
1. Gebühren ohne Änderungen 2. Gebühren ohne die Entsorgung von Bauholz und Bauschutt 3. Gebühren wie 2., jedoch mit reduzierter Öffnungszeit (Fr. 14 - 17 Uhr und Sa. 8.30 - 14 Uhr) 4. Betrieb der GGSS nur für städtisches Grüngut, ohne Öffnung für Bürger 5. kein Betrieb der GGSS, Entsorgung des städtischen Grünguts bei einem Entsorgungsbetrieb
Varianten-Übersicht s. Anlage.
In dem anliegenden Satzungsentwurf wird davon ausgegangen, dass das Angebot für die Entsorgung von Grüngut für die Neustädter Bürger aufgrund der großen Nachfrage während der derzeitigen Schließung und der Vielzahl der Anlieferungen in den letzten Jahren erhalten bleiben soll. Auf die Entsorgung von Bauholz und Bauschutt für Neustädter Bürger wird aufgrund der geringen Nachfrage verzichtet (= Variante 2). Jedoch werden die Grüngut-Gebühren nicht die tatsächlichen Kosten decken können, da eine kalkulierte Gebühr von ca. 30,00 Euro pro m³ unrealistisch ist.
Bauamtsseitig werden die in dem Satzungsentwurf enthaltenen Gebühren vorgeschlagen. Sie entsprechen in etwa den Preisen der regionalen Entsorgungsbetriebe, um nicht in Konkurrenz zu treten. Ebenfalls wurde der Preis für den Verkauf von Häckselgut angepasst. Die Änderungen sind fettgedruckt dargestellt.
Außerdem sollte eine Mindestgebühr eingeführt werden, da es häufig zu Diskussionen über die Füllmenge in Abfallsäcken kommt.
Sollte sich durch die Gebührenanpassung ein deutlicher Rückgang der Grüngutanlieferungen einstellen, dann muss erneut kalkuliert werden.
Um den Bestand an Bargeld möglichst klein zu halten, wird überlegt, auf andere Zahlweisen wie beispielsweise Gebührenmarken oder EC-Kartenzahlung umzustellen. § 4 wird so geändert, dass die Zahlweise offen bleibt, um nicht die Satzung wiederholt ändern zu müssen.
In dem Satzungsentwurf ist auch die von der Rechtsprechung geforderte absatzgenaue Zitierweise der Ermächtigungsgrundlage berücksichtigt.
Um flexibel in der Gestaltungsmöglichkeit der Öffnungszeiten zu sein, soll § 3 entsprechend gefasst werden.
Beschlussvorschlag:Die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Grüngutsammelstelle wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Varianten-Übersicht Jetzige Fassung der Satzung der Grüngutsammelstelle Entwurf der 1. Änderungssatzung
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