Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2541/20  

 
 
Betreff: Widmung von Teilflächen am Bahnhof
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
04.02.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
25.02.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofumfeldes und des ZOB im Rahmen der Städtebauförderung sollen die Bahnhofvorflächen neugestaltet werden. Diese Flächen werden bisher auch öffentlich genutzt, befinden sich aber nach dem Verkauf des Bahnhofes teilweise in Privateigentum.

Die Widmung der Flächen als öffentliche Verkehrsfläche ist eine Voraussetzung der Fördergeldgeberin (Innenministerium) für die anteilige Städtebauförderung und somit für die Durchführung der Maßnahme.

Die in der Anlage markierten Flächen befinden sich nicht in städtischem Eigentum. Die erforderliche Zustimmung der Eigentümerin zur Widmung liegt vor.

Entsprechend der Verkehrsbedeutung sind diese Teilflächen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein als Platzfläche dem öffentlichen Verkehr zu widmen (siehe anliegende Widmungsverfügung).

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilflächen am Bahnhof entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Lageplan Bahnhof

Widmungsverfügung Bahnhof

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan Bahnhof (983 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Widmungsverfügung Bahnhof (8 KB)