Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein auf der Grundlage einer Gebührensatzung vom 21.05.2001.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) verliert die aktuelle Satzung am 20.05.2021 nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Die vorliegende Neufassung wurde in vielfältiger Weise an die aktuelle Rechtslage und die heutigen Anforderungen angepasst. Die Änderungen sind aus der anliegenden Synopse ersichtlich.
Zudem sind nach den Grundsätzen der Gebührenerhebung die Gebühren für diese Satzung zu kalkulieren. Die beiliegende Kalkulation wurde von der Firma Institut für Public Management (IPM) GmbH, Berlin, erstellt. Ein Mitarbeiter wird die Kalkulation vorstellen.
Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein wird nach Kenntnisnahme und Billigung der Kalkulation beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:-Synopse -Neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein -Alte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein -Bericht Feuerwehrkalkulation Neustadt in Holstein |
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