Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Bebauungsplan Nr. 94 (Verbindungsstraße zwischen Wieksbergstraße und Am Holm), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:08 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2553/20 Bebauungsplan Nr. 94 (Verbindungsstraße zwischen Wieksbergstraße und Am Holm),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel führt zum Beschlussvorschlag aus.

 

Diskussion:

Herr Weber verdeutlicht der Öffentlichkeit weitere Inhalte durch Verlesung des in der Vorlage enthaltenen Sachverhaltes.

 

Herr Heckel dankt für die Ergänzung und weist auf das Vorhalten sämtlicher öffentlichen Sitzungsunterlagen im Bürgerinformationssystem hin. Es gehe zudem heute um einen Aufstellungsbeschluss; weitere Inhalte würden im Fachausschuss behandelt werden.

 

 

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Beschluss:

1. Für das Gebiet der geplanten „Verbindungsstraße zwischen Wieksbergstraße und Am Holm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 94 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden; Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

- Herstellung und Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 36

 

Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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