Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit dem Erschließungsträger abzuschließen.
25.04.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit folgenden Änderungen mit dem Erschließungsträger abzuschließen:
In § 3 Abs. 3 ist vor dem Wort „erfolgen“ das Wort „zu“ einzufügen. In § 11 Abs. 2 sind die Worte „bis zu einem Jahr“ durch die Worte „mindestens für die Dauer eines Jahres“ zu ersetzen. In der Anlage 8 (Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB) sind die Nummern der Paragraphen 8 bis 10 durch die Nummern 7 bis 9 zu ersetzen. In § 3 Abs. 3 dieses Vertrages sind die Worte „eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens“ durch die Worte „verwaltungsgerichtlicher Verfahren“ zu ersetzen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
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29.04.2019 - Stadtwerkeausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit dem Erschließungsträger abzuschließen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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08.05.2019 - Hauptausschuss
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit folgenden Änderungen mit dem Erschließungsträger abzuschließen:
In § 2 Abs. 3 ist lit. e) zu streichen.
In § 3 Abs. 3 ist vor dem Wort „erfolgen“ das Wort „zu“ einzufügen. In § 11 Abs. 2 sind die Worte „bis zu einem Jahr“ durch die Worte „mindestens für die Dauer eines Jahres“ zu ersetzen. In der Anlage 8 (Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB) sind die Nummern der Paragraphen 8 bis 10 durch die Nummern 7 bis 9 zu ersetzen. In § 3 Abs. 3 dieses Vertrages sind die Worte „eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens“ durch die Worte „verwaltungsgerichtlicher Verfahren“ zu ersetzen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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16.05.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 16 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit folgenden Änderungen mit dem Erschließungsträger abzuschließen:
In § 2 Abs. 3 ist lit. e) zu streichen.
In § 3 Abs. 3 ist vor dem Wort „erfolgen“ das Wort „zu“ einzufügen. In § 11 Abs. 2 sind die Worte „bis zu einem Jahr“ durch die Worte „mindestens für die Dauer eines Jahres“ zu ersetzen. In der Anlage 8 (Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB) sind die Nummern der Paragraphen 8 bis 10 durch die Nummern 7 bis 9 zu ersetzen. In § 3 Abs. 3 dieses Vertrages sind die Worte „eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens“ durch die Worte „verwaltungsgerichtlicher Verfahren“ zu ersetzen.