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Auszug - Mittelbereitstellung und Stellenplanerweiterung für die Umstellung des Rechnungswesens von kameraler Haushaltsführung auf doppelte Buchführung / Einführung NKF (neues kommunales Finanzwesen)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2208/19 Mittelbereitstellung und Stellenplanerweiterung für die Umstellung des Rechnungswesens von kameraler Haushaltsführung auf doppelte Buchführung / Einführung NKF (neues kommunales Finanzwesen)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Beteiligt:112 Sachgebiet Personal
Bearbeiter/-in: Loesch, Maike  13 Koordination IT

Bürgermeister Spieckermann erläutert die Vorlage.

 

Herr Dr. Böckenhauer fragt, warum Kosten für den Erwerb einer kameralen Software im Raum stehen, wenn doch diese auf Doppik umgestellt werden müsse.

Bürgermeister Spieckermann erläutert den Vorschlag des Beraters, in und mit einer neuen Software umzustellen. Auch müsse ein aufzeigbares Umstellungsrisiko mit dem aktuell im Einsatz befindlichen Verfahren ausgeschlossen werden. Eine Umstellung mit der gegenwärtigen Software sei mithin auszuschließen. Die in der Vorlage aufgeführten Kosten bezögen sich insgesamt auf doppische und kamerale Software.

 

Herr Dr. Böckenhauer fragt, ob die Begleitung für 50.000 € vonnöten sei oder man nicht auch auf die Hilfe des Kreises oder anderer Gemeinden zurückgreifen könne.

Herr Holtfester verdeutlicht, dass im Rahmen der Informationsveranstaltung für die Selbstverwaltung am 28.03.2019 deutlich geworden sei, dass eine professionelle Unterstützung unerlässlich sei, wenn man nicht die gleichen Fehler wie andere Kommunen machen wolle.

Bürgermeister Spieckermann ergänzt, dass in dem Falle auch zwangsläufig weiteres Personal benötigt werden würde.

 

Herr Schmidt unterstreicht die Wichtigkeit der stattgefundenen Informationsveranstaltung. Die im Grundsatzbeschluss der Stadtverordneten im Dezember jedoch nicht aufgezeigte Stellenplanerweiterung überrasche ihn jetzt. Er fragt, ob die Stellen unbefristet ausgeschrieben werden sollen.

Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass die Stellen auch nach erfolgter Umstellung benötigt werden würden, um das Anlagevermögen Jahr für Jahr fortschreiben zu können. Auch er sei von dem Stellenumfang überrascht gewesen, vertraue aber diesbezüglich auf Herrn Neumanns Rat. Er gibt auch zu bedenken, dass spätestens bei einer Umstellung zum Stichtag auch andere Kommunen in die Personalrekrutierung einsteigen werden und spricht sich für frühzeitige Einstellungen aus.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schmidt, ob hinsichtlich der Stellenplanerweiterung Vergleiche mit anderen Kommunen vorgenommen wurden, führt der Bürgermeister aus, dass beispielsweise beim Amt Ostholstein-Mitte keine zusätzlichen Stellen bereitgestellt worden seien und sich dort Probleme auftäten. Die Gemeinde Ratekau habe eine zusätzliche Stelle zur Verfügung und könne den Flaschenhals Anlagenbuchhaltung mit Blick auf die Eröffnungsbilanz wesentlich besser händeln.

 

Herr Kasten schlägt vor, eine der Stellen auf zwei Jahre zu befristen. Es seien bereits zwei Kräfte in der Finanzabteilung, so dass eine Stelle ausreichen müsste. Die im Raum stehenden Folgekosten für zwei weitere unbefristete Stellen seien nicht unerheblich.

Bürgermeister Spieckermann bezweifelt angesicht der Arbeitnehmermarktlage, dass im Falle der Befristung einer Stelle Bewerbungen eingehen würden.

 

Herr Schumacher erklärt, dass er den Aussagen des Beraters vertraue. Die Neumünsteraner Fehler in der Umstellung müsse Neustadt nicht machen. Zumal müssten nach Neustadt in Holstein weitere 300 Kommunen mit Umstellung beginnen und Kapazitäten abgreifen.

 

Auch die Herren Greve und Kahl verweisen auf die Aussagen des Beraters zum zu erwartenden Personalaufwand. Herr Kahl verdeutlicht, dass die Begleitung durch das Kompetenzteam ohne die nötigen Rahmenbedingungen, zu denen auch die Personalausstattung gehöre, nicht fortgeführt werden würde.

 

Auf Herrn Heckels Nachfrage, ob auch die Eigenbetriebe von der Doppik betroffen seien, erläutert Herr Kasten, dass diese bereits bilanzieren.

 

Der Vorsitzende lässt nach weiterer Diskussion hinsichtlich des Personalumfangs über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

Die Mittel für:

-          den Erwerb und die Einführung (inklusive Anwenderschulungen) einer neuen Finanzsoftware in Höhe von ca. 100 - 110 TEUR in 2019/2020

-          Ausschreibung und Einstellung von zwei Vollzeitstellen für die Anlagenbuchhaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in 2019 für ca. 115 TEUR p.a.

-          die externe Projektbegleitung, Schulungen und Beratung durch das Kompetenzteam Verwaltungsmanagement Bordesholm (KOMMA) in Höhe von ca. 50 TEUR für den Zeitraum von 2019-2023

werden bewilligt und in den entsprechenden Haushalten bereitgestellt. Die 2 Stellen werden in den Stellenplan 2020 aufgenommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1

 

 

 

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