Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2197/19  

 
 
Betreff: B-Plan 90 ( nördlicher Lübscher Mühlenberg)
hier: Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit städtebaulichen Regelungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
25.04.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses geändert beschlossen   
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
29.04.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
08.05.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
16.05.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Der Entwurf Bebauungsplan Nr. 90 (nördlicher Lüb´scher Mühlenberg) liegt in der Zeit vom 01.04.19 bis zum 30.04.19 öffentlich aus. Nach Ende der Auslegung kann der Satzungsbeschluss gefasst werden, so dass dann Baurecht besteht. Vor dem Satzungsbeschluss ist der Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag abzuschließen, in dem Folgendes geregelt wird:

  • Teil 1: Erschließung des Baugebietes
  • Teil 2: Kostenübernahme für Folgelasten
  • Teil 3: besondere städtebauliche Regelungen (soz. Wohnungsbau)

 

Der Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag ist von beiden Vertragsparteien vor einem Notar zu unterschreiben, bevor der Satzungsbeschluss (vorgesehen in der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019) für den Bebauungsplan Nr. 90 gefasst wird. 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit dem Erschließungsträger abzuschließen.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Die finanziellen Auswirkungen der Aufstellung des B-Planes Nr. 90 (nördlicher Lüb´scher Mühlenberg) sind Inhalt des in dieser Vorlage zu beschließenden Vertrages.

 

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Anlage/n:

  • Anlage 0:  Entwurf des Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrages
  • Anlage 1:  Vereinbarung Übernahme Planungskosten vom 18.04.2016
  • Anlage 2:  Entwurf B-Plan 90, Stand 27.02.2019 (entspricht Auslegungsexemplar)
  • Anlage 3:  Entwurf Begründung zu B-Plan 90, Stand 27.02.2019 (entspr. Ausleg.-exemplar)
  • Anlage 4:  Lageplan Straßen und Querschnitte
  • Anlage 5:  Bauabschnitte für Erschließungsanlagen
  • Anlage 6:  Lageplan öffentliche Grünflächen
  • Anlage 7:  Lageplan öffentliche Verkehrsflächen
  • Anlage 8:  Entwurf des städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB über besondere

städtebauliche Regelungen (soz. Wohnungsbau)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich Anlage 0 öff.: 2019_04_16 Entwurf final für Beschlußvorlage als öffentliche Anlage (338 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Anlage1: stb_Vertrag_Übernahme_Planungskosten_2016_04_18 (424 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich Anlage 2: Entwurf B-Plan 90, 190227 B90 § 4(2) Mühlenberg Nord (4977 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 3: Entwurf Begründung, 190227 Begründung § 4(2) B90 Mühlenberg Nord (1068 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 4: Lageplan Straßen und Querschnitte, 190409_ (2095 KB)      
Anlage 9 6 öffentlich Anlage 5: Bauabschnitte_Erschließungsanlagen (851 KB)      
Anlage 6 7 öffentlich Anlage 6: Lageplan Grünflächen, 190410 B90 Neustadt Lageplan öffentliche und private Grünflächen (1872 KB)      
Anlage 7 8 öffentlich Anlage 7: Lageplan Verkehrsflächen, 190410 B90 Neustadt Lageplan öffentliche Verkehrsflächen (1916 KB)      
Anlage 10 9 öffentlich Anlage 8 öff.: Entwurf stb Vertrag § 11 sozWoBau öffentlich (331 KB)