Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgermeister Spieckermann führt hinsichtlich der anstehenden Ausbaubeitragserhebung und der Eingaben der Interessengemeinschaft der Anlieger der Straße Am Heisterbusch auf die satzungsgemäßen Beteiligungen nach Verursacherprinzip aus, wie sie beispielsweise auch in der Straße Am Kaiserholz angewandt worden sei. Er gehe davon aus, dass Widersprüche eingereicht und ggf. ein Bürgerbegehren angestrebt werde.
Der Hauptausschuss diskutiert die Beteiligung des Fachanwalts für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Marcus Arndt, um – wie bereits in anderen Kommunen erfolgt – auch im Rahmen einer Einwohnerversammlung die Problematiken aufgreifen zu können. Bürgermeister Spieckermann sagt zu, den Fraktionen hierzu Informationen zur Verfügung zu stellen.
Auf Herrn Kasten Nachfrage, inwieweit die Stadtverordnetenversammlung an ein Bürgerbegehren gebunden sei, erläutern die Herren Weber und Greve die Voraussetzungen, Abläufe und Ergebnisse eines Bürgerbegehrens und eines Bürgerentscheides.
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