Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - B-Plan 90 (nördlicher Lübscher Mühlenberg) hier: Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit städtebaulichen Regelungen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2197/19 B-Plan 90 ( nördlicher Lübscher Mühlenberg)
hier: Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit städtebaulichen Regelungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein

Der Neustädter Bürger Herr Schulz-Westensee fragt, ob die im B-Plan ausgewiesene Fläche für die Kindertagesstätte im Gemeindeeigentum bleibe, welcher Träger die Kindertagesstätte betreiben werde und mit welchem Starttermin zu rechnen sei.

 

Frau Weise erläutert, dass die Flächen aktuell noch in Privatbesitz seien und mit der Beratung über den Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit städtebaulichen Regelungen auch die angesprochenen Punkte behandelt werden.

 

Weiter schildert Frau Weise den bisherigen Beratungsverlauf zu dem Planentwurf und führt ausführlichst zu dem der Vorlage beigefügten Vertragswerk unter Einbeziehung des Vorberatungsergebnisses des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 25.04.2019 aus.

 

Fragen des Hauptausschusses beantwortet Frau Weise direkt. Das Gremium ist sich nach kurzer Diskussion einig, dass zusätzlich zu den in der Vorberatung des PUBA festgehaltenen Änderungen in § 2 (3) des Vertrages der Punkt e) zu streichen sei.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:  

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit folgenden Änderungen mit dem Erschließungsträger abzuschließen:

In § 2 Abs. 3 ist lit. e) zu streichen.

In § 3 Abs. 3 ist vor dem Wort „erfolgen“ das Wort „zu“ einzufügen. In § 11 Abs. 2 sind die Worte „bis zu einem Jahr“ durch die Worte „mindestens für die Dauer eines Jahres“ zu ersetzen. In der Anlage 8 (Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB) sind die Nummern der Paragraphen 8 bis 10 durch die Nummern 7 bis 9 zu ersetzen. In § 3 Abs. 3 dieses Vertrages sind die Worte „eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens“ durch die Worte „verwaltungsgerichtlicher Verfahren“ zu ersetzen.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1