Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenreinigungssatzung und die Gebührensatzung unter Berücksichtigung folgender Punkte als Neufassung zusammenzufassen:
- die Übertragung des Winterdienstes in diversen verkehrsberuhigten Bereichen auf die Anlieger
- die Änderung des Gebührenmaßstabs von Frontmeter auf das Quadratwurzelverfahren
- die Einführung getrennter Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst
- die Festlegung öffentlicher Anteile, die an die örtlichen Verhältnisse angepasst sind
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