Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2010 wird z.Zt. von der Landesplanungsbehörde fortgeschrieben. Das öffentliche Beteiligungsverfahren hat am 18.12.2018 begonnen und dauert bis zum 31.05.2019. Bis zu diesem Datum können die Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger), die Gemeinden und die Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Dies soll möglichst über die online-Plattform BOB-SH erfolgen.
Im Stadtgebiet von Neustadt in Holstein sind im Kartenteil folgende Inhalte dargestellt (s. Anlage):
Abgesehen von der Darstellung der Bahnstrecke sind diese Inhalte bereits im bisher gültigen LEP 2010 genauso enthalten. Die Darstellung der Bahnstrecke entspricht nicht der aktuellen Planung der Deutschen Bahn. Daher enthält die Legende den Hinweis „Geplante Feste Fehmarnbeltquerung und geplanter Ausbau der Schienenanbindung: Streckenführung offen“.
Hinsichtlich des Textteils wird z.Zt. von der Verwaltung geprüft, ob hier Änderungen vorgenommen wurden, welche die Stadt Neustadt in Holstein betreffen. Sofern auch hier keine Änderungen vorgenommen wurden, ist aus Sicht der Verwaltung keine Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein erforderlich. Anderenfalls wird zur PUBA-Sitzung am 21.03.2019 der Entwurf einer Stellungnahme vorgelegt.
In der PUBA-Sitzung werden die Darstellungen des Kartenteils sowie – sofern vorhanden – die für die Stadt Neustadt in Holstein bedeutsamen Änderungen des Textes und die rechtlichen Auswirkungen von der Verwaltung erläutert.
Beschlussvorschlag:Die Fraktionen werden um Beratung gebeten, so dass in der PUBA-Sitzung am 25.04.2019 ein Beschluss über die Abgabe einer Stellungnahme gefasst werden kann. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||