Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2185/19  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 - Entwurf 2018,
hier: Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
21.03.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

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Sachverhalt:

Der Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2010 wird z.Zt. von der Landesplanungsbehörde fortgeschrieben. Das öffentliche Beteiligungsverfahren hat am 18.12.2018 begonnen und dauert bis zum 31.05.2019. Bis zu diesem Datum können die Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger), die Gemeinden und die Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Dies soll möglichst über die online-Plattform BOB-SH erfolgen.

 

Im Stadtgebiet von Neustadt in Holstein sind im Kartenteil folgende Inhalte dargestellt (s. Anlage):

  • Ländlicher Raum
  • Stadt- und Umlandbereich
  • Landesentwicklungsachse
  • Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung
  • Biotopverbundachse - Landesebene
  • Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums
  • Bundesautobahn und Bundesstraße
  • Angaben zu Bahnstrecke (Streckenführung offen)

 

Abgesehen von der Darstellung der Bahnstrecke sind diese Inhalte bereits im bisher gültigen LEP 2010 genauso enthalten. Die Darstellung der Bahnstrecke entspricht nicht der aktuellen Planung der Deutschen Bahn. Daher enthält die Legende den Hinweis „Geplante Feste Fehmarnbeltquerung und geplanter Ausbau der Schienenanbindung: Streckenführung offen“.

 

Hinsichtlich des Textteils wird z.Zt. von der Verwaltung geprüft, ob hier Änderungen vorgenommen wurden, welche die Stadt Neustadt in Holstein betreffen. Sofern auch hier keine Änderungen vorgenommen wurden, ist aus Sicht der Verwaltung keine Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein erforderlich. Anderenfalls wird zur PUBA-Sitzung am 21.03.2019 der Entwurf einer Stellungnahme vorgelegt.

 

In der PUBA-Sitzung werden die Darstellungen des Kartenteils sowie – sofern vorhanden – die für die Stadt Neustadt in Holstein bedeutsamen Änderungen des Textes und die rechtlichen Auswirkungen von der Verwaltung erläutert.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Fraktionen werden um Beratung gebeten, so dass in der PUBA-Sitzung am 25.04.2019 ein Beschluss über die Abgabe einer Stellungnahme gefasst werden kann.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

  • Auszug aus der Karte (Teil C) der LEP-Fortschreibung, Entwurf 2018, incl. Legende
  • „Auf einen Blick“ (Informationen zur Fortschreibung des LEP)
  • Textteil (da dieser in der Papierfassung 276 Seiten hat und digital 12 MB groß ist, das     Programm ALLRIS aber nur max. 8 MB verarbeiten kann, wird hier der link zum Textteil angegeben: https://bolapla-sh.de/file/10428009-fe12-11e8-b6a2-0050569710bc )

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich LEP_Entwurf_2018_Auszug (7210 KB) PDF-Dokument (1607 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Auf einen Blick (30 KB) PDF-Dokument (112 KB)    
Stammbaum:
VO/2185/19   Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 - Entwurf 2018, hier: Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein   32 Planung   Vorlage öffentlich
VO/2185/19-1   Landesentwicklungsplan 2010, Entwurf der Fortschreibung 2018, hier: Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein   32 Planung   Vorlage öffentlich