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Auszug - Bebauungsplan Nr. 61 "Pelzerhaken am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße", hier: Entwicklung des Sondergebietes "Sport und Freizeiteinrichtungen"  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2179/19 Bebauungsplan Nr. 61 "Pelzerhaken am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße",
hier: Entwicklung des Sondergebietes "Sport und Freizeiteinrichtungen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Beteiligt:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard  5 Tourismus-Service

Bericht:

Herr Buchwald erinnert daran, dass der nördliche Teil des „Sondergebietes Sport und Freizeit“ zwischenzeitlich an einen Investor verkauft war, aber dadurch, dass dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkam, wieder an die Stadt zurückgefallen ist. Von bisherigen Interessenten gab es immer wieder den Wunsch, hier auch Ferienwohnungen zuzulassen. Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, dass in Pelzerhaken ausreichend Ferienwohnungen auf privaten Grundstücken entstehen, aber weiterhin Bedarf an touristischen Infrastruktureinrichtungen, insbesondere für Schlechtwetterlegen, besteht. Daher sollte an dem bisherigen Nutzungskatalog festgehalten werden. Herr Buchwald verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag.

 

Frau Weise ergänzt, dass für den Fall, dass sich im Interessenbekundungsverfahren kein Investor findet, der bereit ist, das Grundstück gem. den Vorgaben zu bebauen, danach immer noch überlegt werden könne, ob / welche alternativen Nutzungen hier zugelassen werden sollen. In diese Überlegungen sind dann evtl. auch die Nachbargrundstücke einzubeziehen. Das Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, Geschossigkeit, Trauf- und Firsthöhe), die überbaubare Fläche und die zulässigen Dachformen sind sehr großzügig festgesetzt, so dass an diesen Vorgaben festgehalten werden sollte.

 

Diskussion:

Herr Dr. Böckenhauer spricht sich für den Vorschlag der Verwaltung aus, da in Pelzerhaken genug Ferienwohnungen vorhanden sind, aber Indoor-Möglichkeiten geschaffen werden sollten.

 

Herr Weber zitiert aus Nr. 1.7 der textlichen Festsetzungen die zulässigen Nutzungen und bekräftigt, dass er heute unverändert zu diesen steht.

 

Herr Albers sieht keinen Zeitdruck: Zwei Nutzungskonzepte wurden bereits in der Fraktion vorgestellt, es werde sicher weitere geben.

 

Herr Kasten entgegnet, dass man keine Zeit verlieren solle und dass das Interessenbekundungsverfahren längst hätte durchgeführt werden können. Er fragt nach dem genauen Ablauf desselben.

Frau Weise antwortet, dass in der Presse Anzeigen geschaltet werden, in denen die Anforderungen an die Nutzung formuliert werden. Aus den Bewerbern, die ein Nutzungskonzept vorlegen müssen, wird dann derjenige ausgewählt, der – nach vorher festgelegten Bewertungskriterien – den städtischen Vorstellungen am nächsten kommt. In die Entscheidung sind der PUBA und der Tourismus-Ausschuss einzubinden.

 

Herr Greve empfiehlt, die Fläche in der Zwischenzeit nicht nur als provisorischen Parkplatz zu nutzen, sondern das Volleyballfeld zu erhalten.

 

Auf die Frage von Herrn Holtfester, weshalb der Hauptausschuss in die Beratungsfolge einbezogen wurde, antwortet Frau Weise, dass es letztenendes auch um einen Grundstücksverkauf gehe.

 

Herr Heckel lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1. An dem im B-Plan Nr. 61 festgesetzten „Sondergebiet Sport- und Freizeiteinrichtungen“ und den gem. Nr. 1.7 der textlichen Festsetzungen zulässigen Nutzungen soll festgehalten werden.

 

2. Die Verwaltung wird gebeten, ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren durchzuführen mit dem Ziel, einen geeigneten Investor zu finden.

 

3. Bis zur Veräußerung der Fläche soll diese temporär als provisorischer Überlauf-Parkplatz genutzt werden, wobei die hierfür erforderlichen Investitionen so gering wie möglich zu halten sind.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

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