Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 hat in der Zeit vom 03.12.2018 – 10.01.2019 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden vom 21.11.2018 – 10.01.2019 beteiligt. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges) und die Begründung werden in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen sind von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Änderung oder Ergänzung betroffen sind, einzuholen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
3. Es wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Abwägungsvorschlag - Anregungen und Stellungnahmen - Entwurf B-Plan Nr. 80 - Entwurf Planzeichnung DIN A3 - Entwurf textliche Festsetzungen DIN A3 - Entwurf der Begründung
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