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Auszug - Bebauungsplan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2182/19 Bebauungsplan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges),
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Herr Rieger berichtet, dass zwischen November 2018 und Januar 2019 die Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden und dass der Entwurf des Planes öffentlich ausgelegen hat. Er zeigt eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen und erläutert ausführlich die anonymisierten, als Anlage in der Sitzungsvorlage enthaltenen Stellungnahmen und begründet seine jeweiligen Abwägungsvorschläge. Dabei geht er zunächst auf diejenigen Stellungnahmen ein, die ganz oder teilweise berücksichtigt werden sollen und somit zu Änderungen der Planung führen und anschließend auf diejenigen Stellungnahmen, die nicht berücksichtigt werden sollen. Aufgrund der Änderungen muss der Entwurf des Planes erneut ausliegen.

 

Herr Rieger erläutert die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen mit den aktuellen Änderungen, die sich aus der Abwägung ergeben. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag um den Satz zu ergänzen, dass die rückwärtige Baugrenze bei allen Grundstücken im östlichen Geltungsbereich, bei denen sie bisher in einem Abstand von 5 m von der Grundstücksgrenze festgesetzt ist, in einem Abstand von 3 m von der Grundstücksgrenze festgesetzt wird.

 

Diskussion:

Einige Ausschussmitglieder schlagen vor, eine Erhöhung der Gebäudehöhe für das MHKW dann zuzulassen, wenn dies für eine bessere Rauchgasreinigung erforderlich ist.

Herr Rieger entgegnet, dass eine solche Festsetzung schwammiger wäre als die jetzige klare Aussage, dass bei einer Höhe von mehr als 23,00 m über dem unteren Bezugspunkt das Landschaftsbild beeinträchtigt würde.

 

Frau Weise erklärt, dass in dem Fall, dass der ZVO eine Rauchgasreinigung plane, die nach den jetzigen Festsetzungen nicht zulässig sei, die Stadt eine vorhabenbezogene Änderung des B-Planes aufstellen könne, die nur für die dann geplante Rauchgasreinigungsanlage gelte.

 

Herr Heckel lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit der von Herrn Rieger vorgeschlagenen Ergänzung abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges) und die Begründung werden in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, mit folgender Änderung gebilligt: Die rückwärtige Baugrenze wird bei allen Grundstücken im östlichen Geltungsbereich, bei denen sie bisher in einem Abstand von 5 m von der Grundstücksgrenze festgesetzt ist, in einem Abstand von 3 m von der Grundstücksgrenze festgesetzt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen sind von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Änderung oder Ergänzung betroffen sind, einzuholen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

3. Es wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

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