Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Frau Weise berichtet, dass die aktuelle Fassung der Straßenreinigungssatzung erst Anfang 2018 in Kraft getreten ist, dass aber aufgrund folgender neuer Erkenntnisse und Rechtsprechung eine erneute Neufassung erforderlich ist:
Frau Weise weist darauf hin, dass die neue Satzung noch nicht erstellt ist, sondern nach der heutigen Beschlussfassung erst ausgearbeitet werden muss (frühestes Inkrafttreten Anfang 2020) und verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag.
Diskussion: Auf die Frage von Herrn Heckel, ob die neue Satzung nicht (auch) im AfgA beraten werden müsse, antwortet Frau Weise, dass der Hauptausschuss dies zwar so vorgesehen habe; da es aber um Straßenunterhaltung gehe und die Satzung im Bauamt ausgearbeitet werde, sei eine Beratung im PUBA sinnvoller. Herr Holtfester stimmt als Vorsitzender des Hauptausschusses dieser Sichtweise zu. Da der HA den Beschlussvorschlag, der ihm zur Entscheidung vorgelegt worden war, in den Ausschuss verwiesen habe, könne der Ausschuss nun die Entscheidung treffen.
Herr Heckel fragt, ob die Aufgabenverlagerung von der Steuerabteilung ins Bauamt dort Personalbedarf auslöse. Frau Weise antwortet, dass die Verwaltungsabteilung des Bauamtes zunächst versuchen wird die zusätzliche Aufgabe ohne zusätzliches Personal zu erfüllen.
Auf die Frage von Herrn Heckel, ob die neue Satzung zu höheren Gebühren führen könne, antworten Herr Struck und Frau Weise, dass dies nicht für alle Anlieger ausgeschlossen werden könne, die Anlieger in deren Straßen künftig nicht mehr gereinigt wird, werden finanziell entlastet.
Die in der Sitzungsvorlage enthaltene Beschlussvorlage findet die allgemeine Zustimmung des Ausschusses. Herr Heckel lässt darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenreinigungssatzung und die Gebührensatzung unter Berücksichtigung folgender Punkte als Neufassung zusammenzufassen:
- die Übertragung des Winterdienstes in diversen verkehrsberuhigten Bereichen auf die Anlieger - die Änderung des Gebührenmaßstabs von Frontmeter auf das Quadratwurzelverfahren - die Einführung getrennter Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst - die Festlegung öffentlicher Anteile, die an die örtlichen Verhältnisse angepasst sind
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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