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Auszug - Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 - Entwurf 2018, hier: Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2185/19 Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 - Entwurf 2018,
hier: Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Herr Buchwald berichtet, dass der Landesentwicklungsplan (LEP) aus dem Jahr 2010 z.Zt. von der Landesplanungsbehörde fortgeschrieben wird. Das öffentliche Beteiligungsverfahren dauert noch bis zum 31.05.2019, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt können Stellungnahmen (auch seitens der Stadt Neustadt in Holstein) abgegeben werden.

 

Herr Buchwald erläutert die Inhalte der für das Stadtgebiet geltenden Darstellungen der Karte des LEP anhand eines Kartenausschnittes. Gegenüber der Fassung von 2010 wurden hier keine Änderungen vorgenommen.

 

Anschließend geht Herr Buchwald auf die Änderungen des Textes (Broschüre) ein:

  • Es wurde ein Teil A „Herausforderungen, Chancen und strategische Handlungsfelder“ neu eingeführt, dieser enthält 11 Megatrends und 11 strategische Handlungsfelder.
  • Lt. Kap. 1 „Vernetzung und Kooperation“ sollen die Herausforderungen „über administrative Grenzen hinweg“ in neuen funktionalen Räumen bewältigt werden. Kooperative Ansätze sollen im Rahmen einer neuen „Experimentierklausel“ besonders berücksichtigt werden.
  • Nach Kap. 3.5 sollen in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung (Neustadt liegt in einem solchen)  in den Regionalplänen Baugebietsgrenzen festgelegt werden. Es ist also bei der Aufstellung der Regionalpläne darauf zu achten, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt nicht zu sehr eingeschränkt werden. (s. auch Kap. 4.7.1)
  • Als „Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums“ ist Neustadt in Holstein weiterhin Schwerpunktraum für den  Wohnungsbau und diesbezüglich keinen Einschränkungen unterworfen (Kap. 3.6.1).
  • Gem. Kap. 3.8 können künftig „Interkommunale Vereinbarungen zur Siedlungsentwicklung“ getroffen werden.
  • In Kap. 3.10 wurden die Vorgaben für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe flexibilisiert.
  • Gem. Kap. 4.5.5 (Ziel 8) sollen neue Hochspannungsleitungen (110 KV) in einem 20 km breiten Korridor an Nord- und Ostsee nur als Erdkabel ausgeführt werden.
  • Gem. Kap. 4.7.3 sollen neue Wochenendhausgebiete nicht in Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung ausgewiesen werden (Ziel 8).
  • In Kap. 6.6.1 sind erstmals „Vorranggebiete für den Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich“ benannt. Diese sind von neuen baulichen Anlagen freizuhalten. Diese Vorranggebiete entsprechen dem 150m-Gewässerschutzstreifen gem. LNatSchG, für den bisher bereits ein entsprechendes Bauverbot gilt. Außerdem gehören die bisher nicht geschützten Hochwasserrisikogebiete dazu.

 

Damit eine evtl. Stellungnahme der Stadt noch vor Fristablauf (31.05.2019) von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet werden kann, muss diese im PUBA am 25.04.2019 beraten werden.

 

Diskussion:

Herr Greve berichtet, dass sich auch der Kreistag kürzlich mit dem Thema befasst und eine Stellungnahme verabschiedet hat. Er bittet, die von Herr Buchwald vorgetragenen Informationen, die Stellungnahme des Kreises OH und den Link zum Entwurf der Fortschreibung des LEP an die Fraktionen zu geben. Herr Buchwald sagt dies zu.

 

 

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Beschluss:  

Die Fraktionen werden um Beratung gebeten, so dass in der PUBA-Sitzung am 25.04.2019 ein Beschluss über die Abgabe einer Stellungnahme gefasst werden kann.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

 

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