1. Der Entwurf der 36. Änderung des F-Planes für ein Gebiet in Neustadt in Holstein zwischen der Straße Braunshof und der Ostsee und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits am 28.10.2014 im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 erfolgt ist. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 am 24.04.2014 durchgeführt worden.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
05.03.2015 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 36. Änderung des F-Planes für ein Gebiet in Neustadt in Holstein zwischen der Straße Braunshof und der Ostsee und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits am 28.10.2014 im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 erfolgt ist. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 am 24.04.2014 durchgeführt worden.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0
23.04.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 36. Änderung des F-Planes für ein Gebiet in Neustadt in Holstein zwischen der Straße Braunshof und der Ostsee und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits am 28.10.2014 im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 erfolgt ist. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 am 24.04.2014 durchgeführt worden.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.