Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1285/15  

 
 
Betreff: 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet zwischen der Staße Braunshof und der Ostsee, hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
05.03.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
23.04.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 22

Sachverhalt:

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 22.01.2015 ist unter TOP 5 ein Hotelprojekt im Bereich des ancora-Yachthafens vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss für die „7. vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 54“ empfohlen worden.

Da die Änderung des B-Planes aus dem F-Plan entwickelt werden muss, ist die 36. Änderung des F-Planes erforderlich (s. Anlage). Da bereits ein Entwurf erstellt wurde, wird auf einen förmlichen Aufstellungsbeschluss verzichtet; es kann bereits der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden, die Träger öffentlicher Belange sollen parallel zur öffentlichen Auslegung um ihre Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten werden. 

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Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf der 36. Änderung des F-Planes für ein Gebiet in Neustadt in Holstein zwischen der Straße Braunshof und der Ostsee und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits am 28.10.2014 im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 erfolgt ist. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 am 24.04.2014 durchgeführt worden.

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Sämtliche Planungskosten werden durch den Investor übernommen.

 

Entwurf der 36

Anlage/n:

Entwurf der 36. Änderung des F-Planes (Planzeichnung)

Entwurf der 36. Änderung des F-Planes (Zeichenerklärung)

Entwurf der 36. Änderung des F-Planes (Begründung)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 15-02-24 BA nur Plan F-36 (zu B-54-7) Neustadt (796 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 15-02-24 BA nur Planz F-36 (zu B-54-7) Neustadt (708 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 15-02-24 BA Begründung F-36 (2245 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 15-02-24 BA Anlage 1 B-54-7 FFH-Vorprüfung (2364 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 15-02-24 BA Anlage 2 B-54-7 Lärmgutachten - komp (1479 KB)