Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 22.01.2015 ist unter TOP 5 ein Hotelprojekt im Bereich des ancora-Yachthafens vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss für die „7. vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 54“ empfohlen worden. Da die Änderung des B-Planes aus dem F-Plan entwickelt werden muss, ist die 36. Änderung des F-Planes erforderlich (s. Anlage). Da bereits ein Entwurf erstellt wurde, wird auf einen förmlichen Aufstellungsbeschluss verzichtet; es kann bereits der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden, die Träger öffentlicher Belange sollen parallel zur öffentlichen Auslegung um ihre Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten werden. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 36. Änderung des F-Planes für ein Gebiet in Neustadt in Holstein zwischen der Straße Braunshof und der Ostsee und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits am 28.10.2014 im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 erfolgt ist. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 am 24.04.2014 durchgeführt worden. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 36. Änderung des F-Planes (Planzeichnung) Entwurf der 36. Änderung des F-Planes (Zeichenerklärung) Entwurf der 36. Änderung des F-Planes (Begründung)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||