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Auszug - 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet zwischen der Staße Braunshof und der Ostsee, hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1285/15 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet zwischen der Staße Braunshof und der Ostsee, hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Weber verweist auf die sehr umgangreiche Vorlage und bittet um Wortmeldungen

Herr Weber verweist auf die sehr umfangreiche Vorlage und bittet um Wortmeldungen.

 

Herr Kasten weist darauf hin, dass die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 durchgeführt wurden, nun solle das Verfahren jedoch im Rahmen der 7. Änderung weitergeführt werden, die einen völlig anderen Inhalt habe.

Frau Weise entgegnet, dass das Maß der Nutzung, insbesondere die Gebäudehöhe, sich zwar geändert habe; an der Art der Nutzung habe sich jedoch kaum etwas geändert, da Beherbergungsbetriebe auch nach der 4. Änderung bereits zulässig gewesen seien. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB müsse noch nicht jede Einzelheit der Planung konkret vorliegen, innerhalb des Verfahrens seien immer Änderungen möglich. Frau Teske bestätigt, dass der Kreis (auf Nachfrage) die gleiche Auffassung vertrete.

 

Herr Vowe merkt an, dass nach der FFH – Verträglichkeitsvorprüfung (Seite 32) eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes nur dann ausgeschlossen sei, wenn eine Besucherlenkung vorgenommen werde.

 

Herr Weber verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

 


Beschluss:

1. Der Entwurf der 36. Änderung des F-Planes für ein Gebiet in Neustadt in Holstein zwischen der Straße Braunshof und der Ostsee und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits am 28.10.2014 im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 erfolgt ist. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 am 24.04.2014 durchgeführt worden.

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0