Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Am 22.01.2015 wurde die ursprüngliche Fassung dieser Vorlage Nr. VO/1092/14-1 auf Antrag der BGN-Fraktion durch einstimmigen Beschluss von der Tagesordnung des Bau- und Planungsausschusses genommen, um einen entsprechenden Beschluss des Ortsbeirates Rettin abzuwarten. Am 05.02.2015 entschied der Ortsbeirat Rettin auf einer Sondersitzung, dass am Standort WEST festgehalten werden soll. Der Entwurf des Protokolls zur Sitzung des Ortsbeirates Rettin vom 05.02.2015 ist der Vorlage beigefügt.
Der Ausschuss wird um Beratung und Entscheidung für ein weiteres Vorgehen unter Einbeziehung des Beschlusses des Ortsbeirates Rettin und der Empfehlung der Verwaltung gebeten. Falls der Ausschuss sich für einen vom Aufstellungsbeschluss abweichenden Standort oder die Einstellung des Verfahrens entscheidet, wird die Verwaltung nachfolgend eine entsprechende Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung vorbereiten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst (VO/1092/14). Hintergrund dafür ist die große Nachfrage nach Standplätzen für Wohnmobile in Rettin. In Pelzerhaken wurden positive Erfahrungen mit der Ausweisung von neuen Stellplätzen gesammelt, zusätzlicher Bedarf besteht aber weiterhin. In den politischen Gremien wurden mehrere Standortalternativen diskutiert (siehe dazu untenstehende Chronik). In Ihrem Beschluss vom 20.02.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung eine Planung für ein Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (Standort WEST siehe Anlage 1) festgelegt.
Um diesen Standort als Wohnmobilstellplatz nutzen zu können, bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Einer solchen Änderung muss die Landesplanungsbehörde zustimmen, um Rechtswirkung erlangen zu können. Die Landesplanungsbehörde verlangt für eine Zustimmung die Empfehlung und Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Ostholstein. Die UNB hatte sich bei einem Gespräch am 18.06.2012 gegen eine Ausweisung als Wohnmobilstellplatz am Standort WEST ausgesprochen. Als Argument führte die UNB auf, dass diese Fläche naturschutzfachlich mit dem angrenzenden FFH-Gebiet gleichzusetzen wäre. Die politischen Gremien hatten daraufhin Folgendes für ein zweites Gespräch mit der UNB angeregt:
- Vorbringen des Argumentes, dass durch den westlichen Standort weniger Anwohner beeinträchtigt wären. - Vorbringen des Argumentes, dass der vorhandene Graben zwischen FFH-Gebiet und Standort WEST eine Barriere darstellt, die durch Nutzer des Wohnmobilstellplatzes und ihre Hunde nicht überwunden werden kann. - Ein Entgegenkommen, indem ein Grünstreifen zwischen dem Wohnmobilstellplatz und dem FFH-Gebiet angelegt wird. - Ein generelles Durchsetzen der Satzungshoheit der Stadt Neustadt in Holstein.
Am 29.09.2014 fand ein zweites Gespräch mit der UNB und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) statt (siehe Anlage 2 – die Anlagen dieses Schreibens sind unter Anlage 4 und 5 zu finden). Die Verwaltung führte die vorgeschlagenen Argumente auf und berief sich auf die Satzungshoheit der Stadt Neustadt in Holstein. Die UNB und das LLUR sprachen sich dennoch gegen eine Genehmigung der 32. Flächennutzungsplanänderung aus (Stellungnahme siehe Anlage 3).
Das Hauptargument der Naturschutzbehörden dafür ist, dass große Bereiche des Gebietes aufgrund ihrer geomorphologischen Ausprägung und ihrer Höhenlage zum prioritären Lebensraumtyp „Strandseen” (Lagune) gehören. Dieser Lebensraumtyp ist im Schutzstatus dem FFH-Gebiet gleichzusetzen (siehe Anlage 4 und 5 – Auszüge aus dem noch nicht veröffentlichen Managementplan des Ministerium für Energiewende,
Die Ergebnisse des zweiten Gespräches mit der UNB und dem LLUR wurden dem Ortsbeirat von Rettin am 29.10.2014 vorgestellt. Dieser hat darauf die Vertagung einer Entscheidung für ein weiteres Vorgehen beschlossen, um die EU-Richtlinie (FFH-RL) einsehen zu können.
Anhand der räumlichen und naturschutzrechtlichen Widerstände gibt die Verwaltung folgende Empfehlung ab:
Aus der zuvor beschriebenen Stellungnahme der UNB lässt sich absehen, dass die als Grundlage für einen Bebauungsplan notwendige Genehmigung der 32.F-Planänderung durch die Landesplanungsbehörde für den Standort WEST nicht durchsetzbar sein wird. Um einer vom Ortsbeirat und den Anwohnern Rettins geforderten, möglichst schnellen Verwirklichung nachkommen zu können, wäre die Abwägung zwischen den zwei verbleibenden Standorten NORD und OST zielführend.
Es folgt eine zeitliche Auflistung der vorangegangenen Ereignisse:
06.05.09Antrag der BGN-Fraktion im HA: Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Rettin 30.04.10Gespräch Bgm. mit dem Grundstückseigentümer 05.05.10Bgm. berichtet im HA über Gespräch mit dem Grundstückseigentümer 16.06.10Bauamt erstellt umfangreiche Vorüberlegungen zur Zulässigkeit der Planung 17.09.10Bauamt bittet LaPla (mit Vorüberlegungen) um Stellungnahme 18.01.11Gespräch bei LaPla 02.02.11Bgm. berichtet im HA über Gespräch mit LaPla 20.10.11BauPA beschließt, zunächst OB Rettin und KiJuPa anzuhören, dann erneut auf TO 14.11.11OB Rettin (oder Anwesende) mehrheitlich für Fläche am Ortsausgang Richtung Brodau links ( Standort NORD), jedoch kein Beschluss 18.04.12 BauPA empfiehlt Aufstellungsbeschluss (32. FNPÄ + B-Plan 84) 6:2:1 für Fläche östlich des Strandweges ( Standort OST) (gem. Antrag Hr. Kasten) 25.04.12 Schreiben von Anliegern 14.05.12OB Rettin spricht sich einstimmig für Standort östl. des Strandweges aus (wie BA), Standort westlich des Strandweges soll geprüft werden 16.05.12Artikel in LN über OB-Sitzung 18.06.12Gespräch mit der UNB 21.06.12 StVV, TOP durch Bgm. von TO gestrichen, da noch Beratungsbedarf 30.08.12 BauPA, Bauamtsleiterin berichtet über Gespräch mit der UNB am 18.06.12 29.11.12 OB Rettin spricht sich einstimmig dafür aus, den Standort „West“ auf Genehmigungsfähigkeit zu prüfen, ggf. auch kleiner (mit pot. Investor / Betreiber besprechen), damit a) der Blick in die Wiesen nicht so stark beeinträchtigt wird und b) die Auslastung des Platzes gesichert ist. Nur für den Fall, dass dies nicht machbar ist, soll auf die Fläche „Ost“ ausgewichen werden. Zeitverzögerung durch (evtl. erfolglose) Prüfung wird in Kauf genommen. 12.12Gespräch Bauamt mit der UNB, die UNB spricht sich gegen Standort West aus 25.09.13 OB Rettin stimmt für Variante „West“ auf verkleinerter Fläche (ca. 20 Standplätze), obwohl kaum Aussicht auf naturschutzrechtliche Genehmigung 28.11.13BauPA bittet Verwaltung um Aufstellungsbeschluss für Standort West mit Erweiterung nach Nordwesten (zunächst nur F-Plan-Änderung) 30.01.14 BauPA empfiehlt Aufstellungsbeschluss 32. Änderung des F-Planes (Standort West) 20.02.14StVV fasst Aufstellungsbeschluss für 32. Änderung des F-Planes (Standort West) 29.09.14 Gespräch mit dem LLUR und der UNB Ergebnis: Die geplante 32. Änderung des F-Planes ist nicht genehmigungsfähig 29.10.14 B Rettin beschließt die Vertagung einer Entscheidung, um in die EU-RL einzuse- hen. 05.03.15Sondersitzung OB Rettin
Beschlussvorschlag:1. Der Ausschuss empfiehlt folgendes weitere Vorgehen: a) Dem Beschluss des Ortsbeirates Rettin vom 5.2.15 soll gefolgt werden oder. b) Die Planungen sollen am Standort OST (siehe Anlage 1) fortgeführt werden, oder c) die Planungen sollen am Standort NORD (siehe Anlage 1) fortgeführt werden, oder d) die Planungen zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf die Realisierung eines Wohnmobilstellplatzes in Rettin sollen eingestellt werden
2. Im Falle eines Beschlusses der Varianten b, c oder d wird die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Beschlussvorlage für die nächste Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1: Übersichtsplan Standorte 2: Gesprächsvermerk vom 29.09.2014 UNB (nicht öffentlich) 3: Stellungnahme UNB (nicht öffentlich) 4: Managementplan 1 – Digitales Geländemodell (nicht öffentlich) 5: Managementplan 2 – Lebensraumtypen (nicht öffentlich) 6: Schreiben der Haus- und Grundbesitzverwaltung Sielaff vom 19.12.2014(nicht öffentlich) 7. Entwurf des Protokolls Ortsbeirats Rettin 5.3.15
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