Beschluss:
1.Die in der Sitzung vorgebrachten Ideen sind auf Umsetzbarkeit zu prüfen und in der weiteren
Entwurfsplanung zu beachten.
2.Die Entwurfsplanung ist den Gremien zu ihren nächsten Sitzungen zur Entscheidung
vorzulegen.
3.Die Anlieger des 2.BA Wiesenstraße sind in einer Anliegerversammlung an der
Entwurfsplanung zu beteiligen.
Das Thema soll zunächst in den Fraktionen beraten werden.