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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 18.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 07.05.2015  
SI/1159/15  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 07.05.2015  
SI/1159/15  
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 5  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Mastkobener Weg II", hier: Aufstellungsbeschluss - Vorlage wurde zum 07.05.2015 nachversandt - (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1316/15  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 88 "zwischen den Straßen Ziegelhof und Am Binnenwasser", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1341/15  
Ö 7  
Ausbau Wiesenstraße 2.BA/ Ortsmitte Pelzerhaken hier: Vorstellung der Ergebnisse der Beratungen in den Fraktionen und Beschluss über weiteres Vorgehen  
Enthält Anlagen
VO/1284/15-1  
Ö 8  
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Maßnahmen 2015 - Teil 2: bauliche Maßnahmen (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
VO/1343/15  
Ö 9  
5. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek", hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1342/15  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe er Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

   
    18.06.2015 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 9 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage ergibt, jedoch mit folgenden Änderungen des Abwägungsvorschlages:

a) Der vorletzte Absatz auf Seite 24 der Begründung ist folgendermaßen zu formulieren:

„Westlich des Plangebietes verläuft die Bahntrasse Lübeck-Puttgarden. Für den Fall, dass hier in Zukunft ein Haltepunkt eingerichtet wird, soll eine Sichtachse zur Ostsee frei gehalten werden und eine Fußwegverbindung zur Straße „Am Holm“ hergestellt werden. Damit könnte auch der Standort der Marina für neue touristische Zielgruppen (siehe dazu Punkt 1.1.2) wesentlich attraktiver zugänglich werden. Zwecks Vorbereitung dieser Zielumsetzung wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zwischen der Bahntrasse und der Straße „Am Holm“ gesichert.

b) Bei der Ergänzung der Begründung um die in der Stellungnahme der Feuerwehr enthaltenen Hinweise (Seite 8 der Abwägung) ist zu ergänzen, dass es sich bei dem Regenrückhaltebecken, das zu einem Löschwasserteich ausgebaut werden soll, um das mittig im Geltungsbereich gelegene Regenrückhaltebecken handelt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe er Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0

   
    16.07.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage ergibt. jedoch mit folgenden Änderungen des Abwägungsvorschlages:

a) Der vorletzte Absatz auf Seite 24 der Begründung ist folgendermaßen zu formulieren:

„Westlich des Plangebietes verläuft die Bahntrasse Lübeck-Puttgarden. Für den Fall, dass hier in Zukunft ein Haltepunkt eingerichtet wird, soll eine Sichtachse zur Ostsee frei gehalten werden und eine Fußwegverbindung zur Straße „Am Holm“ hergestellt werden. Damit könnte auch der Standort der Marina für neue touristische Zielgruppen (siehe dazu Punkt 1.1.2) wesentlich attraktiver zugänglich werden. Zwecks Vorbereitung dieser Zielumsetzung wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zwischen der Bahntrasse und der Straße „Am Holm“ im Grundbuch/ in den Grundbüchern mit einer Grunddienstbarkeit gesichert.“

b) Bei der Ergänzung der Begründung um die in der Stellungnahme der Feuerwehr enthaltenen Hinweise (Seite 8 der Abwägung) ist zu ergänzen, dass es sich bei dem Regenrückhaltebecken, das zu einem Löschwasserteich ausgebaut werden soll, um das „mittig im Geltungsbereich gelegene“ Regenrückhaltebecken handelt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe er Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ö 10  
Anfragen und Verschiedenes      
N 11     (nichtöffentlich)