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Auszug - 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek", hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1342/15 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek",
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Weber begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Teske (Stadtplanung Kompakt, Eutin) und verlist den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag

Herr Weber begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Teske (Stadtplanung Kompakt, Eutin) und verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag.

 

Frau Teske erläutert die wesentlichen Bedenken und Anregungen und die dazu jeweils vorgeschlagenen Abwägungsvorschläge anhand einer Präsentation. Das Gutachten aus dem Jahre 2004 von Herrn Jan Kuhrau aus Bargteheide soll in die B-Plan Akte aufgenommen werden.

 

Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist nicht erforderlich, da an der Planung lediglich geringfügige Änderungen vorgenommen werden.

 

Herr Weber dankt Frau Teske für den ausführlichen Vortrag und bittet um Fragen und Wortmeldungen.

 

Herr Brodowski weist darauf hin, dass auf Seite 24 der Begründung formuliert sei, dass es ein Ziel der Stadt sei, einen weiteren Haltepunkt einzuführen. Dies sei so nicht richtig.

 

Frau Weise erklärt, dass mit dem Absatz nicht gemeint sein, dass die Stadt einen weiteren Haltepunkt anstrebe, sondern nur für den Fall, dass hier ein weiterer Haltepunkt entstehe, eine Blickachse und eine Fläche für den Fußweg freigehalten werden solle. Die Begründung werde entsprechend korrigiert.

 

Herr Brodowski bittet die Begründung auf Seite 34 dahingehend zu konkretisieren, dass das „mittig im Geltungsbereich gelegene“ Rückhaltebecken als Löschwasserbecken dienen solle.

 

Herr Weber zitiert aus der Stellungnahme der Feuerwehr (Seite 8 des Abwägungsvorschlages) die von der Feuerwehr empfohlenen Maßnahmen und lobt die gewissenhafte Zuarbeit der Feuerwehr.

 

Herr Weber lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit dem protokollierten Änderungen abstimmen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage ergibt, jedoch mit folgenden Änderungen des Abwägungsvorschlages:

a) Der vorletzte Absatz auf Seite 24 der Begründung ist folgendermaßen zu formulieren:

„Westlich des Plangebietes verläuft die Bahntrasse Lübeck-Puttgarden. Für den Fall, dass hier in Zukunft ein Haltepunkt eingerichtet wird, soll eine Sichtachse zur Ostsee frei gehalten werden und eine Fußwegverbindung zur Straße „Am Holm“ hergestellt werden. Damit könnte auch der Standort der Marina für neue touristische Zielgruppen (siehe dazu Punkt 1.1.2) wesentlich attraktiver zugänglich werden. Zwecks Vorbereitung dieser Zielumsetzung wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zwischen der Bahntrasse und der Straße „Am Holm“ gesichert.

b) Bei der Ergänzung der Begründung um die in der Stellungnahme der Feuerwehr enthaltenen Hinweise (Seite 8 der Abwägung) ist zu ergänzen, dass es sich bei dem Regenrückhaltebecken, das zu einem Löschwasserteich ausgebaut werden soll, um das mittig im Geltungsbereich gelegene Regenrückhaltebecken handelt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe er Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0