Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Buchwald erläutert die Vorlage: Die Eigentümerin eines Grundstückes am Mastkobener Weg beabsichtigt, auf ihrem Grundstück „in 2. Reihe“ ein weiteres Wohngebäude zu erreichten. Dies ist nach den Festsetzungen des hier gültigen Bebauungsplanes Nr. 24 nicht zulässig. Der Geltungsbereich für eine eventuelle Änderung des Bebauungsplanes umfasst 7 Grundstücke. Herr Buchwald erläutert die beabsichtigte Bebauung, den jetzt gültigen Bebauungsplan sowie den geplanten Änderungsbereich anhand von Grafiken.
Auf die Frage nach den Kosten antwortet Herr Buchwald, dass hier voraussichtlich nur sehr geringe Kosten für die Plangrundlage und die amtlichen Bekanntmachungen anfallen, da der Plan voraussichtlich im Bauamt erstellt werde und keine externen Gutachten erforderlich sind.
Die Frage von Herrn Hansen, ob die betroffenen Grundstückseigentümer befragt wurden, wird von Herrn Buchwald verneint.
Herr Dalke fragt, weshalb seitens der Verwaltung hier anders vorgegangen werde als am Kremper Weg. Herr Buchwald antwortet, dass am Kremper Weg bereits vor 15 Jahren eine Mehrheit der Eigentümer die Aufstellung eines Bebauungsplanes abgelehnt habe und der Bauausschuss daher beschlossen habe, vor der Einleitung eines Aufstellungsverfahrens die Eigentümer erneut zu befragen.
Es wird darüber diskutiert, ob die Kosten für die Aufstellung des Planes von dem Antragsteller, von allen im Geltungsbereich der Änderung begünstigten oder von der Stadt übernommen werden sollen: Der Gedanke, die Kosten allein dem Antragsteller aufzubürden, wird verworfen, da andere Eigentümer im Plangebiet ebenfalls von der Änderung profitieren. Der Gedanke, die Kosten auf alle Eigentümer im Geltungsbereich umzulegen, wird ebenfalls verworfen, da diese unterschiedlich stark von den Vorteilen profitieren und manche diese Vorteile vielleicht gar nicht nutzen können. Daher sollen die Kosten von der Stadt übernommen werden, zumal es sich lediglich um die Planungskosten handelt, da die gesamte Infrastruktur bereits vorhanden ist.
Herr Vowe bittet die Verwaltung, bis zu nächsten Sitzung die Kosten (inkl. Personalkosten des Bauamtes) für die Änderung des Planes zu ermitteln.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr Weber über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss: 1. Der B-Plan Nr. 24 für das Gebiet „Mastkobener Weg II“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden: Es soll eine Bebauung in 2. Reihe ermöglicht werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||