Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Mastkobener Weg II", hier: Aufstellungsbeschluss - Vorlage wurde zum 07.05.2015 nachversandt -  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1316/15 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Mastkobener Weg II",
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Buchwald erläutert die Vorlage:

Herr Buchwald erläutert die Vorlage:

Die Eigentümerin eines Grundstückes am Mastkobener Weg  beabsichtigt, auf ihrem Grundstück „in 2. Reihe“ ein weiteres Wohngebäude zu erreichten. Dies ist nach den Festsetzungen des hier gültigen  Bebauungsplanes Nr. 24 nicht zulässig. Der Geltungsbereich für eine eventuelle Änderung des Bebauungsplanes umfasst 7 Grundstücke. Herr Buchwald erläutert die beabsichtigte Bebauung, den jetzt gültigen Bebauungsplan sowie den geplanten Änderungsbereich anhand von Grafiken.

 

Auf die Frage nach den Kosten antwortet Herr Buchwald, dass hier voraussichtlich nur sehr geringe Kosten für die Plangrundlage und die amtlichen Bekanntmachungen anfallen, da der Plan voraussichtlich im Bauamt erstellt werde und keine externen Gutachten erforderlich sind.

 

Die Frage von Herrn Hansen, ob die betroffenen Grundstückseigentümer befragt wurden, wird von Herrn Buchwald verneint.

 

Herr Dalke fragt, weshalb seitens der Verwaltung hier anders vorgegangen werde als am Kremper Weg. Herr Buchwald antwortet, dass am Kremper Weg bereits vor 15 Jahren eine Mehrheit der Eigentümer die Aufstellung eines Bebauungsplanes abgelehnt habe und der Bauausschuss daher beschlossen habe, vor der Einleitung eines Aufstellungsverfahrens die Eigentümer erneut zu befragen.

 

Es wird darüber diskutiert, ob die Kosten für die Aufstellung des Planes von dem Antragsteller, von allen im Geltungsbereich der Änderung begünstigten oder von der Stadt übernommen werden sollen: Der Gedanke, die Kosten allein dem Antragsteller aufzubürden, wird verworfen, da andere Eigentümer im Plangebiet ebenfalls von der Änderung profitieren. Der Gedanke, die Kosten auf alle Eigentümer im Geltungsbereich umzulegen, wird ebenfalls verworfen, da diese unterschiedlich stark von den Vorteilen profitieren und manche diese Vorteile vielleicht gar nicht nutzen können. Daher sollen die Kosten von der Stadt übernommen werden, zumal es sich lediglich um die Planungskosten handelt, da die gesamte Infrastruktur bereits vorhanden ist.

 

Herr Vowe bittet die Verwaltung, bis zu nächsten Sitzung die Kosten (inkl. Personalkosten des Bauamtes) für die Änderung des Planes zu ermitteln.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr Weber über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschluss:

1. Der B-Plan Nr. 24 für das Gebiet „Mastkobener Weg II“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden:

Es soll eine Bebauung in 2. Reihe ermöglicht werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0