Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Es ist geplant, den Betrieb der Stadtwerke vom jetzigen Standort am Ziegelhof in das Gewerbegebiet an der Eutiner Straße zu verlagern. Um eine sinnvolle Umnutzung und Bebauung des bisherigen Stadtwerke-Geländes zu ermöglichen und steuern zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da das Gelände zu groß und zu heterogen bebaut ist, um die planungsrechtliche Zulässigkeit von baulichen Anlagen nach § 34 BauGB beurteilen zu können.
Die nordöstlich angrenzenden Flächen befinden sich in Privatbesitz und liegen im Geltungs-bereich des Bebauungsplanes Nr. 34, aufgestellt 1986. Nach dessen Festsetzungen ist hier eine Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen (I-geschossig, GRZ 0,2, s. Anlage). Da diese Festsetzungen nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Vorstellungen entsprechen, bietet sich eine gemeinsame Überplanung mit dem Stadtwerke-Gelände an. Beschlussvorschlag:1. Für das Gebiet „zwischen den Straßen Ziegelhof und Am Binnenwasser“ (s. Anlage „Geltungsbereich groß“ / „Geltungsbereich klein“) wird der Bebauungsplan Nr. 88 im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ermöglichung einer seniorengerechten und generationenübergreifenden und sonstigen Wohnbebauung.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB abgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich Variante klein Geltungsbereich Variante groß Orthofoto Auszug aus dem B-Plan Nr. 34
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