Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1341/15  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 88 "zwischen den Straßen Ziegelhof und Am Binnenwasser",
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
18.06.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
24.09.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Es ist geplant, den Betrieb der Stadtwerke vom jetzigen Standort am Ziegelhof in das Gewerbegebiet an der Eutiner Straße zu verlagern

Sachverhalt:

Es ist geplant, den Betrieb der Stadtwerke vom jetzigen Standort am Ziegelhof in das Gewerbegebiet an der Eutiner Straße zu verlagern. Um eine sinnvolle Umnutzung und Bebauung des bisherigen Stadtwerke-Geländes zu ermöglichen und steuern zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da das Gelände zu groß und zu heterogen bebaut ist, um die planungsrechtliche Zulässigkeit von baulichen Anlagen nach § 34 BauGB beurteilen zu können.

 

Die nordöstlich angrenzenden Flächen befinden sich in Privatbesitz und liegen im Geltungs-bereich des Bebauungsplanes Nr. 34, aufgestellt 1986. Nach dessen Festsetzungen ist hier eine Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen (I-geschossig, GRZ 0,2, s. Anlage). Da diese Festsetzungen nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Vorstellungen entsprechen, bietet sich eine gemeinsame Überplanung mit dem Stadtwerke-Gelände an.

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Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet „zwischen den Straßen Ziegelhof und Am Binnenwasser“ (s. Anlage „Geltungsbereich groß“ / „Geltungsbereich klein“) wird der Bebauungsplan Nr. 88 im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Ermöglichung einer seniorengerechten und generationenübergreifenden und sonstigen Wohnbebauung.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB abgesehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 ja:  X

 nein: 

 

Gesamtausgaben:

   5.000,-

Folgekosten:

   keine

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:  X

Bei Haushaltsstelle:  6100.6000

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Da die Planung im städtischen Bauamt durchgeführt werden soll und voraussichtlich keine extern zu vergebenden Gutachten erforderlich sind, entstehen voraussichtlich nur Kosten für die Erstellung der Plangrundlage.

 

Geltungsbereich Variante klein

Anlage/n:

Geltungsbereich Variante klein

Geltungsbereich Variante groß

Orthofoto

Auszug aus dem B-Plan Nr. 34

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B_88_Gelt_Ber_groß (1007 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich B_88_Gelt_Ber_klein (1005 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Orthofoto (2256 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich B_34_A_tlw (674 KB)