Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Bebauungsplan Nr. 88 "zwischen den Straßen Ziegelhof und Am Binnenwasser", hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1341/15 Bebauungsplan Nr. 88 "zwischen den Straßen Ziegelhof und Am Binnenwasser",
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Buchwald erläutert, dass durch den geplanten Umzug der Stadtwerke deren bisherige Fläche am Binnenwasser frei wird

Herr Buchwald erläutert, dass durch den geplanten Umzug der Stadtwerke deren bisherige Fläche am Binnenwasser frei wird. Um eine sinnvolle Umnutzung und Bebauung des bisherigen Stadtwerkegeländes zu ermöglichen und steuern zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da das Gelände zu groß und zu heterogen bebaut ist, um die planungsrechtliche Zulässigkeit von baulichen Anlagen nach  § 34 BGB beurteilen zu können. Er präsentiert 2 mögliche Geltungsbereiche: Der kleinere umfasst lediglich das Stadtwerkegrundstück, der größere auch nordöstlich angrenzende Flächen, die sich in Privatbesitz befinden und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 liegen.

 

Auf die Frage von Herrn Vowe, welche Gebietsausweisung (Art der Nutzung) geplant sei, antwortet Herr Buchwald, dass hierüber im Aufstellungsbeschluss noch nicht entschieden werde. Es sei sowohl ein allgemeines Wohngebiet (WA) möglich, welches sowohl eine „normale“ Wohnbebauung als auch seniorengerechtes oder generationenübergreifendes Wohnen ermögliche; wenn man die Nutzung stärker einschränken wolle, komme ein „sonstiges Sondergebiet“ gem. § 11 Baunutzungsverordnung in Betracht.

 

Herr Dr. Böckenhauer weist darauf hin, dass es sich um ein sehr wichtiges Grundstück für die Stadtentwicklung handele, für das es sicher viele Interessenten geben werde. Die Stadt solle die Chance nutzen, hier ohne einen Investor das zu planen, was städtebaulich sinnvoll ist.

 

Frau Weise erklärt, dass das Stadtwerkegrundstück voraussichtlich groß genug sei, um ein (evt. seniorengerechtes) Wohnkonzept zu verwirklichen; jedoch würde die auf den benachbarten Privatflächen gem. B-Plan Nr. 34 zulässige Bebauung evtl. nicht hierzu passen, so dass es sinnvoll sei, für beide Bereiche ein einheitliches Konzept aufzustellen.

 

Da sich in den Wortbeiträgen eine deutliche Mehrheit für den „großen“ Geltungsbereich herauskristallisiert, lässt Herr Weber  über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag in der großen Variante abstimmen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

1. Für das Gebiet „zwischen den Straßen Ziegelhof und Am Binnenwasser“ (s. Anlage „Geltungsbereich groß/ „Geltungsbereich klein“) wird der Bebauungsplan Nr. 88 im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Ermöglichung einer seniorengerechten und generationenübergreifenden und sonstigen Wohnbebauung.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB abgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0