Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Bebauungsplan Nr. 24 „Mastkobener Weg II“ ist im Jahre 1972 rechtskräftig geworden, im Jahre 1983 wurde eine 1. Änderung für einen Teilbereich vorgenommen. Nunmehr beabsichtigt die Tochter eines Eigentümers, „in 2. Reihe“ ein Bauvorhaben zu errichten. Da dieses weder nach den Festsetzungen des B-Planes noch per Befreiung zulässig ist, hat sie einen Antrag auf entsprechende Änderung des B-Planes gestellt (s. Anlage).
Seitens der Verwaltung wird eine Nachverdichtung im bebauten Bereich grundsätzlich begrüßt. Da eine B-Plan-Änderung für ein einzelnes Grundstück jedoch zu aufwändig ist und um den Nachbarn die gleichen Rechte einzuräumen, wurden in den Geltungsbereich der Änderung insgesamt 7 Grundstücke einbezogen, denen dadurch Erweiterungen der vorhandenen Gebäude oder die Errichtung eines weiteren Gebäudes ermöglicht werden.
Beschlussvorschlag:1. Der B-Plan Nr. 24 für das Gebiet „Mastkobener Weg II“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden: Es soll eine Bebauung in 2. Reihe ermöglicht werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:geplanter Geltungsbereich der 2. Änderung Antrag vom 30.03.2015 auf Änderung des B-Planes Lageplan (Skizze) mit beabsichtigter Bebauung Auszug aus dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 24
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