Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die im beschleunigten Verfahren durchgeführte 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 hat in der Zeit vom 27.02.2015 bis zum 27.03.2015 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die während dieser Frist eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses gem. § 1 Abs. 7 BauGB anzuwägen. Beschlussvorschlag:1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage ergibt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe er Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Gesamtplan, nur digital) Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Einzelseiten) Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Begründung) Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Schallgutachten) Bedenken und Anregungen mit Abwägungsvorschlag
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