Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 16.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragen      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 22.02.2024  
SI/3034/24  
Ö 4  
Niederschrift der Sitzung vom 21.03.2024  
SI/2907/24  
Ö 5  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6.1  
Küstengymnasium 2. BA      
Ö 6.2  
Küstengymnasium 1. BA - Wasserschaden      
Ö 6.3  
Verwaltungsneubau Rosenstraße      
Ö 6.4  
Wohncontainer für Geflüchtete Oldenburger Straße 34      
Ö 6.5  
Kindergarten LüMü - Wasserschaden      
Ö 6.6  
Grundschule Neustädter Bucht - Umbau Klassenräume      
Ö 6.7  
Sanierung Sporthalle Grundschule      
Ö 6.8  
Mikrohäuser      
Ö 6.9  
Grüngutsammelstelle      
Ö 6.10  
Eröffnung ZOB      
Ö 6.11  
Umbau Hochtorstraße      
Ö 6.12  
Urban Pergola Klosterhof      
Ö 6.13  
Gehölzpflanzungen im Stadtgebiet      
Ö 7  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 8  
Verwaltungsneubau Rosenstraße, Vorstellung Ausführungsplanung      
Ö 9  
Antrag der Fraktionen CDU, BGN, SPD, DU, Bündnis 90/Die Grünen: Günstigere Planung des Hafensteigs, als jetzt vorliegt  
Enthält Anlagen
VO/3186/24-1  
Ö 10  
1. Änderung der Ausbaubeitragssatzung (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)
Enthält Anlagen
VO/3197/24  
Ö 11  
Ausbau der Straße Am Hafensteig hier: Aufhebung des Sperrvermerks (Wenn StVV am 27.06. Änderung der Ausbaubeitragssatzung beschlossen hat.)  
Enthält Anlagen
VO/3186/24  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3203/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 95 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund der §§ 10, 13a und 172 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 95dspitze Hafenwestseiter das Gebiet östlich der Werftstraße und westlich des Hafens, südlich der Straße Am Hafen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt, als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse

www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung

eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

   
    16.05.2024 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 95 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund der §§ 10, 13a und 172 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 95Südspitze Hafenwestseite“ für das Gebiet östlich der Werftstraße und westlich des Hafens, südlich der Straße Am Hafen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt, als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse

www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung

eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

   
    27.06.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 95 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund der §§ 10, 13a und 172 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 95 „Südspitze Hafenwestseite“ für das Gebiet östlich der Werftstraße und westlich des Hafens, südlich der Straße Am Hafen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse

www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung

eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35, davon anwesend: 28

Ja-Stimmen: 27 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Ö 13  
Spielplatz Mittelweg: Projektvorstellung Antrag Aktivregion  
Enthält Anlagen
VO/3205/24  
Ö 14  
Hochwasserschutz; hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2024      
N 15     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zu TOP 5 - Tabelle zum Berichtswesen 02.05.2024 (303 KB)      
Anlage 3 2 öffentlich zu TOP 12: Bericht schalltechnische Untersuchung (414 KB)      
Anlage 4 3 öffentlich zu TOP 12: Bericht schalltechnische Untersuchung - Anlage (307 KB)      
Anlage 5 4 öffentlich zu TOP 12: Schalltechnische Untersuchtung - Abwägungsvorschlag (81 KB)      
Anlage 2 5 öffentlich Anlage zu TOP 14 (454 KB)