Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Am 29.02.2024 wurde der partizipative Entscheidungsprozess zum Thema der Straßenbaufinanzierung mit Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung abgeschlossen. Die Rahmenbedingungen für den weiteren Straßenausbau im Stadtgebiet stehen somit fest. Nunmehr kann die Ausbaumaßnahme der Straße Am Hafensteig fortgesetzt werden. Die Verwaltung muss noch in 2024 eine geänderte Straßenausbaubeitragssatzung zur Beschlussfassung vorlegen. Die Fertigstellung der Straße Am Hafensteig wird erst in 2025 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt wird dann nach den ggf. geänderten Vorgaben der Straßenausbaubeitragssatzung der Ausbaubeitrag erhoben. Damit mit der Beteiligung der Anliegenden und den weiteren Planungen und der Vergabe der Bauleistungen begonnen werden kann, muss der Sperrvermerk im Haushalt aufgehoben werden. Den Anliegen soll der Entwurf vorgestellt werden, wie ihn der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 23.03.2023 mit Änderung beschlossen hatte (siehe Anlage Entwurfsstand nach 23.03.2023). Kosten für die Stadt Da es sich bei dem Straßenausbau um eine Investitionsmaßnahme handelt, werden die Kosten über einen sehr langen Zeitraum abgeschrieben. Somit wird der Ergebnishaushalt stark entlastet. Die anliegende Gegenüberstellung Unterhalt/Ausbau verdeutlicht dies. Zudem können durch den gemeinsamen Ausbau mit den Stadtwerken Kosteneinsparungen ermöglicht werden. Unterhaltsmaßnahmen sollten nur dann durchgeführt werden, wenn mit einem geringen Mittelaufwand, eine erhebliche Qualitäts- und Lebenszeitverlängerung der Straße erreicht werden kann. Dies ist Am Hafensteig nicht möglich. Der Straßenkörper ist am Ende seiner Nutzungsdauer. Eine Deckenerneuerung oder Flicken können theoretisch umgesetzt werden, können aber je nach Witterung in sehr kurzer Zeit wieder Schäden an den Schnitt- und Schwachstellen aufweisen. Dies ist in diesem Winter besonders gut in zahlreichen Straßen zu beobachten. Als Folge müssten weitere Unterhaltsmaßnahmen durchgeführt werden, die den Ergebnishaushalt belasten. Oder es müsste dann ggf. nachträglich ein Vollausbau durchgeführt werden, ohne die Kostenvorteile einer gemeinsamen Baustelle mit den Stadtwerken. Kosten für die Anliegenden Für die Anliegenden entstehen Ausbaubeiträge. Dies ist auch der Fall, wenn nur die Stadtwerke ihre Maßnahmen durchführen, da auch der Baukostenzuschlag (BKZ) in Höhe von ca. 110.000 € umgelegt wird. Dies geschieht auch dann, wenn die Stadtwerke den Eingriff in den Straßenkörper mit dem geringsten Aufwand (Asphaltflicken/-streifen) verschließen. Da der Hafensteig nur einseitig bebaut ist und sich die westliche Seite vollständig im Eigentum der Stadt befindet, sind Ausbaubeiträge nur in Höhe von ca. 150.000 € zu erwarten. Was geschieht, wenn die Maßnahme aufgegeben wird bzw. der Sperrvermerk nicht aufgehoben wird? Die Stadtwerke warten seit rund zwei Jahren auf den Beginn der Baumaßnahme, der bisher durch die Stadt verzögert wurde. Dies tun die Stadtwerke auf Bitten der Bauverwaltung, da die Möglichkeit eines gemeinsamen Ausbaus stark gewichtet wird und zahlreiche Vorteile für Stadt und Anliegende bietet. Sollte der Sperrvermerk nicht aufgehoben werden, werden die Stadtwerke ihre Maßnahme ohne die Stadt durchführen. Eine weitere Verzögerung wurde nicht in Aussicht gestellt und könnte fatale Folgen für die Stadtwerke haben. Dies zeigt sich zuletzt am Ostring, wo Anfang 2024 eine marode Druckrohrleitung geplatzt war. Die Folgen sind ungeplante Baumaßnahmen, höhere Kosten durch Einzeleingriffe und eine Störung des Ver- und Entsorgungssystems. Für die Stadt würde eine geteilte Baumaßnahme Mehrkosten in Höhe von geschätzt 10 – 30 % bedeuten. Dabei ist zu beachten, dass i. d. R. deutlich bessere Ergebnisse bei einer gemeinsamen Vergabe einer großen Bauleistung erzielt werden können. Dieser Vorteil wurde bei den genannten Mehrkosten nicht berücksichtigt. Sollte die Baumaßnahme aufgegeben werden, wäre zuerst das Planungs- und Ingenieurbüro mit ca. 100.000 € zu entschädigen. Dies entspricht den Anteilen des vertraglich zugesicherten Resthonorars, die dem Büro als entgangene Einnahme zustehen könnten. Diese Kosten wären ergebniswirksam. Zudem sollten Unterhaltsmittel im Nachtragshaushalt in Höhe von 150.000 € bereitgestellt werden, um zumindest eine einheitliche Trag- und Deckschicht herstellen zu können. Im Vergleich würde dies den Ergebnishaushalt im Jahr 2024 mit geschätzten 250.000 € belasten; ein Ausbau mit rund 20.000 €. Beschlussvorschlag:1. Der Sperrvermerk für die Straßenausbaumaßnahme Am Hafensteig wird aufgehoben. 2. Der Entwurf mit seinen Änderungen vom 23.03.2023 (Parkstreifen links) ist den Anliegenden im Rahmen einer Beteiligung vorzustellen. 3. Im Rahmen der Beteiligung der Anliegenden sind die zu erwartenden Ausbaubeiträge zu benennen (siehe auch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.02.2024). 4. Der Ausbau ist nach der Beteiligung der Anliegenden zügig umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurfsstand nach 23.03.2023 Gegenüberstellung Unterhalt/Ausbau
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