Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Kay & Dörte Cornils - Stiftung aus Eutin ist auf die Verwaltung der Stadt Neustadt in Holstein zugetreten, mit der Idee einen inklusiven Spielpark im Stadtgebiet zu errichten. Die Stiftung stellt dazu eine zweckgebundene Spende i. H. v. 200.000 € in Aussicht. Ergänzend dazu soll ein Förderantrag bei der LAG AktivRegion gestellt werden, um weitere Mittel einzuwerben. Stiftung und Verwaltung haben den Spielplatz Mittelweg als geeigneten Standort identifiziert, um ein entsprechendes Projekt umzusetzen. Mit der Stiftung wurde ein Entwurf erstellt, der dieser Vorlage als Präsentation anliegt und im Ausschuss vorgestellt wird. Der Spielplatz Mittelweg soll vollumfänglich umgestaltet werden. Ziel ist die Errichtung eines inklusiven Spielparks. D. h. zum einen, dass die Spiel- und Sportangebote sich barrierefrei an alle Altersgruppen richten und zum anderen, dass eine hohe Aufenthaltsqualität geschaffen werden soll, damit der Spielpark als Treff- und Begegnungspunkt unterschiedlichster Menschen genutzt werden kann und die Möglichkeit längerer Verweildauer bietet. Insbesondere Familien stehen hier auch im Fokus der Planung. Es wird eine Ergänzung und Verbesserung des Daseinsvorsorge Angebotes erwartet. Barrieren sollen abgebaut werden und somit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessert werden. Die vorläufige Kostenschätzung geht von Gesamtbaukosten i. H. v. rund 500.000 € aus. Davon sollen 200.000 € von der Stiftung getragen und 250.000 € durch Fördergelder der LAG AktivRegion eingeworben werden. Die verbleibenden 50.000 € soll die Stadt Neustadt in Holstein tragen, wovon 30.000 € bereits im Haushalt 2024 vorgesehen sind und 20.000 € als aktivierte Eigenleistung des Bauhofes eingebracht werden können. Die Förderrichtlinie der LAG AktivRegion (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des GAP Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland 2023-2027) sieht vor, dass die Fördermittel zwischenfinanziert werden müssen. Vor Antragstellung ist diese Zwischenfinanzierung nachzuweisen. Deshalb enthält der Beschlussvorschlag einen Auftrag für den Nachtragshaushalt mit entsprechendem Sperrvermerk. Nach Abschluss des Projektes wird der Verwendungsnachweis mit den Rechnungen und Zahlungsausgängen beim zuständigen Landesamt eingereicht. Das Landesamt prüft den Verwendungsnachweis und schüttet im Anschluss die Fördermittel an die Stadt Neustadt in Holstein aus. Bei positivem Förderbescheid ist es vorgesehen, das Projekt zwischen Sommer/Herbst 2024 und Frühjahr/Sommer 2025 umzusetzen. Beschlussvorschlag:Die Präsentation für den inklusiven Spielpark am Mittelweg wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt die erforderlichen Mittel für die Zwischenfinanzierung in den Nachtragshaushalt einzustellen. Diese sind mit folgendem Sperrvermerk zu versehen: „Die Mittel zur Zwischenfinanzierung werden bei Vorlage eines Förderbescheides freigegeben. Mindereinzahlungen reduzieren den Auszahlungsbetrag in gleicher Höhe, sofern sie nicht durch Einzahlungsansprüche in Folgejahren aufgeholt werden können.“ Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Präsentation inklusiver Spielpark
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